Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Strafregister und Leumundszeugnis

Einleitung

Das österreichische Rechtssystem hält mit dem Strafregister Instrumente zur Dokumentation der strafrechtlichen Vergangenheit von Personen bereit. Diese Dokumente sind entscheidend für die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit einer Person in vielen Lebenslagen.

Unterschiede: Strafregister vs. Leumundszeugnis

  • Strafregister: Eine interne Datenbank, die sämtliche rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen einer Person festhält. Unter gewissen Bedingungen können Einträge nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden.
  • Leumundszeugnis (Strafregisterbescheinigung): Ein offizielles Dokument, das auf Anfrage ausgestellt wird und Auskunft gibt, ob und welche Einträge im Strafregister einer Person vorhanden sind.

Vermeidung von Einträgen

Um Einträge im Strafregister zu verhindern, ist es ratsam, frühzeitig einen auf Strafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu konsultieren. Optionen wie die außergerichtliche Diversion können helfen, das Leumundszeugnis sauber zu halten.

Arten von Strafregisterbescheinigungen

Für bestimmte Berufsfelder gibt es spezielle Formen der Strafregisterbescheinigung:

  • Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge
  • Bescheinigung für Pflege und Betreuung
  • Bescheinigung für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen

Diese speziellen Bescheinigungen benötigen eine Bestätigung des Dienstgebers oder der betreffenden Organisation.

Beantragungsprozess und Gebühren

Die Beantragung eines Leumundszeugnisses ist persönlich bei der Landespolizeidirektion, beim Bürgermeister oder online möglich. Die Gebühren betragen allgemein 30,70 Euro oder 25 Euro bei elektronischer Beantragung.

Hinweise für EU-Bürger

EU-Bürger können anfragen, dass relevante Informationen aus den Strafregistern ihrer Heimatländer in die österreichische Bescheinigung einbezogen werden.

Wichtige Aspekte

  • Die Bescheinigung wird zweisprachig ausgestellt, sofern keine Verurteilungen vorhanden sind.
  • Normalerweise erfolgt die Ausstellung sofort, vorausgesetzt, alle notwendigen Dokumente liegen vor.
  • Durch Gnadengesuche kann eine vorzeitige Tilgung von Verurteilungen oder eine Beschränkung der Strafregisterauskunft erreicht werden.

Schlussfolgerung

Das Strafregister und das Leumundszeugnis sind essenzielle Bestandteile des österreichischen Justizsystems. Durch die Option der Tilgung und die Bereitstellung spezifischer Bescheinigungen für sensitive Tätigkeitsfelder wird ein Verhältnis zwischen Schutzbedürfnissen und Chancen zur Wiedereingliederung geschaffen.

Zum Seitenanfang