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Ihr Strafverteidiger bei Vorwurf einer Körperverletzung

Ihnen wird eine Körperverletzung oder eine fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt? Dann sollten Sie sich an einen Verteidiger für Strafrecht wenden. 

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Strafverteidiger bin ich, Mag. Roland Friis, Experte im Strafrecht und kann Sie vor der Polizei und vor Gericht bestmöglich verteidigen.

Was gilt im Strafrecht als Körperverletzung?

Das Strafrecht in Österreich versteht unter einer Körperverletzung den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung, wenn sie von einer anderen Person verursacht wurde. Diese Definition würde für sich betrachtet natürlich auch die Strafbarkeit eines Arztes bewirken. Daher ist hier abzugrenzen, dass nur ein nicht eingewilligter Eingriff in die körperliche Integrität inkriminiert ist.

Als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne werden beispielsweise Schnittverletzungen, Knochenbrüche oder auch schon Blutergüsse verstanden.  Aufgrund der langen Berufserfahrung in der Strafverteidigung weiß ich, wie man arbeitet und kann sie kompetent beraten.  Dies kann zum Beispiel auch die strafrechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen mit Personenschäden betreffen. Hier kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung:

  • fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)
  • fahrlässige Tötung (§ 80 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 StGB)

Fahrlässig handelt, wer den anderen zwar nicht verletzen wollte, sich aber objektiv sorgfaltswidrig verhalten hat. Der mögliche Strafrahmen für eine fahrlässige Körperverletzung ist gegenüber einer vorsätzlichen Verletzung deutlich reduziert. Straffrei sind fahrlässig verursachte Körperverletzungen, wenn sie ohne schweres Verschulden des Täters entstanden sind oder nahe Angehörige des Verursachers betreffen.

Qualifiziert bestraft werden hingegen jene Täter, die zum Beispiel einen Verkehrsunfall mit schweren Verletzungsfolgen oder unter besonders gefährlichen Umständen verursacht haben. Sofern keine Todesfolge im Rahmen des Unfalls eingetreten ist, ist es weiters möglich, dass anstatt eines Strafverfahrens gegen den Täter Maßnahmen im Rahmen einer „Diversion“ verhängt werden und von einer weiteren gerichtlichen Verfolgung abgesehen wird.

Wenden Sie zunächst immer an einen Strafverteidiger und machen Sie keine Aussage!

Sobald Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Körperverletzung bekannt wird, sollten Sie sich an einen Verteidiger für Strafrecht wenden. Machen Sie vorher keine Aussage bei der Polizei!

Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in Wien und ganz Österreich zur Verfügung, wenn Ihnen eine fahrlässige Tötung oder ein anderes Delikt vorgeworfen wird. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

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