FAQ
Ist das Erstberatungsgespräch unentgeltlich?
Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.
Muss ich den Strafverteidiger auch dann bezahlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Grundsätzlich ja – zumindest sind seine Kosten bis zum Ende des Strafverfahrens zu akontieren. Ob letztlich eine Deckung erteilt werden kann, stellt sich in der Regel immer erst nach rechtskräftigem Ende des Strafverfahrens heraus. Je nach Versicherungsvertrag werden im Falle eines Freispruchs oder einer Diversion ein Teil der Kosten übernommen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafverteidiger (Verteidiger in Strafsachen) und einem Rechtsanwalt?
Ein Anwalt ist auch gleichzeitig Strafverteidiger, ein Strafverteidiger aber nicht automatisch Rechtsanwalt: Vereinfacht gesagt macht ein Strafverteidiger dasselbe wie ein Rechtsanwalt, allerdings beschränkt ausschließlich auf die Verteidigung in gerichtlichen Strafsachen und verwaltungsbehördlichen Strafsachen. Während ein Anwalt daher auch Zivilprozesse bestreitet, in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren vertritt, beschäftige ich mich ausschließlich mit der Verteidigung in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Strafsachen.
Verteidige ich auch beim Vorwurf der Kinderpornographie ? § 207 a StGB
Ja.
Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornografie?
Schockstarre und wie man darauf reagiert!
Die Polizei hat Ihre Wohnung durchsucht und alle digitalen Datenträger mitgenommen, der Verdacht lautet auf Kinderpornografie?
Nach diesem Schock sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden und sofort professionelle Hilfe suchen.
Als auch auf Sexualdelikte spezialisierter Strafverteidiger habe ich ständig mit derartigen Verfahren zu tun und verfüge daher über eine Menge an Erfahrung. (Ich bin seit 17 Jahren als Strafverteidiger tätig.)
Mir ist vollkommen bewusst, dass die Öffentlichkeit voller Abscheu auf solche Vorwürfe reagiert. Dabei wird auf die Unschuldsvermutung gepfiffen und die sofort einsetzende Vorverurteilung ist im besten Falle höchst peinlich.
Genau aus diesem Grund ist maximale Diskretion vor allem im Berufsbereich die fundamentale Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
In Ihrer jetzigen Situation stehen Sie noch ganz am Anfang des sogenannten Ermittlungsverfahrens, welches sehr oft mehr als 9 Monate andauern kann, bis eine Entscheidung über eine Anklage getroffen wird. Nützen Sie diese Zeit und lassen Sie mich Ihnen zeigen, welche unterschiedlichen Verteidigungsmöglichkeiten schon im Ermittlungsverfahren gibt: Sie sind nicht zu hilfloser Passivität verdammt!
Und lassen Sie sich noch etwas zur Unschuldsvermutung sagen: Aufgrund der heute äußerst mannigfaltigen Aktivitäten und technischen Fallstricken im Internet kommt es gar nicht so selten vor, dass man auch völlig schuldlos angezeigt werden kann! Ich verteidige Sie vorurteilsfrei und mit großer Routine!
Aber auch, wenn man sich tatsächlich der Kinderpornografie schuldig gemacht hat, hat man das elementare Grundrecht auf ein faires Verfahren. Dabei geht es darum, nur für das bestraft zu werden, was man tatsächlich gemacht hat, und nicht mit einer rechtlich unangemessen drakonischen Strafe. Die Bandbreite der Urteile wegen Kinderpornografie kann sich immerhin zwischen wenigen Monaten bedingter Haft bis zu 3 Jahren Gefängnis bewegen- da lohnt sich eine vernünftige Verteidigung auf jeden Fall!
So macht es auch für schuldige Angeklagte bei der Strafbemessung durch das Gericht einen Riesenunterschied, z.B. wie viele Dateien tatsächlich als strafbar beurteilt werden oder welche konkreten Suchbegriffe verwendet wurden.
Egal, ob unschuldig oder schuldig: Ich verspreche Ihnen eine effiziente Verteidigung nach allen Regeln der Kunst!
Sie können mich jederzeit anrufen - reden wir über Ihre Möglichkeiten!
Ihr Mag. Roland Friis
Tel: 0560-3500 400
Vertritt mich ein Strafverteidiger auch dann, wenn er weiss, dass ich schuldig bin und vielleicht sogar ein abscheuliches Verbrechen begangen habe?
Wenn der Strafverteidiger ein Profi ist, sollte das kein Problem darstellen. Bei mir sind allerdings auch schon Mandanten gelandet, die ihr Glück zuvor schon bei mehreren anderen Anwälten / Strafverteidigern versucht hatten, die die Vertretung aber abgelehnt hatten. Als Profi kann ich aber sehr wohl zwischen der Tat und dem Täter unterscheiden: Auch ein Angeklagter ist ein Mensch und eines seiner elementarsten Menschenrechte ist eben das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK, fair trial).
Gerade bei moralisch empörenden Verbrechen können die Emotionen auch bei Polizisten, Richtern und Staatsanwälten hochgehen und stellt der Strafverteidiger ein ganz wichtiges Korrektiv dar, damit die erforderliche Objektivität nicht gänzlich über Bord geworfen wird. Meine Aufgabe ist es also nicht, den Moralapostel zu spielen, sondern auf die Einhaltung der Strafprozessordnung zu achten.
Kann ich mich darauf verlassen, dass mir mein Anwalt / Strafverteidiger immer die Wahrheit sagt?
Ich gehe davon aus, kann aber natürlich nur für mich sprechen. Mein Grundsatz diesbezüglich lautet: Berufsbedingt muss ich FÜR meine Klienten manchmal die Wahrheit heftig „dehnen”,GEGENÜBER meinen Mandanten aber muss ich immer die Wahrheit sagen!