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Verteidiger für Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz

Sie wurden wegen eines Drogendelikts angezeigt? Als Experte im Strafrecht stehe ich, Mag. Roland Friis, Ihnen auch bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz als kompetenter Verteidiger zur Verfügung.

Der Konsum von Suchtgiften, wie zum Beispiel Cannabis, Kokain, Heroin, LSD etc., ist an sich nicht strafbar. Die Strafbarkeit bezieht sich auf alle Handlungen, die vor oder nach dem Konsum erfolgen. Da es praktisch nicht möglich ist, Suchtgift „nur“ zu konsumieren, ohne es auch zumindest während des Konsums zu besitzen, kommt es bereits beim bloßen Konsum zur Strafbarkeit.

Laut Suchmittelgesetz sind folgende Handlungen im Zusammenhang mit Drogen strafbar:

  • Erwerb
  • Besitz
  • Anbau
  • Inverkehrsetzung
  • Ein- und Ausfuhr
  • Erzeugung / Herstellung
  • Überlassung / Verschaffung

Drogenbesitz oder -herstellung? Ich bin Ihr Verteidiger bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bezüglich eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz erhalten? Ganz gleich, ob der Vorwurf Drogenbesitz, Drogenherstellung oder Suchtgifthandel lautet – Sie sollten zunächst immer einen Strafverteidiger zurate ziehen, bevor Sie eine Aussage machen. Gerne stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Verfügung.

Insbesondere bei Suchtmitteldelikten ist es wichtig, noch vor der ersten Vernehmung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und bei der Polizei vom Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Denn oft basieren Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogen, Suchtmitteln und Rauschgift größtenteils auf den Angaben des Verurteilten bei der Polizei.

Gleich zu Beginn sollte zudem geklärt werden, ob es sich um eine Anzeige im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen handelt oder der Verdacht des (gewinnbringenden) Handels im Raum steht.

„Therapie statt Strafe“ bei einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz

Das Suchtmittelgesetz bietet wie kein anderer strafrechtlicher Bereich eine Vielzahl an Optionen und Herangehensweisen.  Oft ergibt es in einem frühen Stadium der Verteidigung Sinn, eine Therapie statt Strafe mittels einer Therapieplatzzusage vorzubereiten.

Der österreichische Gesetzgeber hat erkannt, dass es in manchen Fällen des Suchtmittelmissbrauches sinnvoller sein kann, den Betroffenen durch eine Therapie zu unterstützen, als eine Haftstrafe über ihn zu verhängen.

Unter einer Therapieplatzzusage versteht man die schriftliche Zusage einer anerkannten Drogenbehandlungseinrichtung, wie zum Beispiel dem Verein P.A.S.S. oder dem Verein Grüner Kreis. Eine derartige Zusage ist vor allem bei inhaftierten Klienten sinnvoll.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie einen Verteidiger für Strafsachen im Zusammenhang mit Suchtmitteln benötigen. Ich berate Sie immer umfassend und vertrete Sie vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich.

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