„Unsichtbare“ Vorstrafen ?
Ja, das gibt es und es nennt sich „beschränkte Auskunft“. Das bedeutet, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die 3 Monate nicht übersteigt, scheint diese Verurteilung in der Strafregisterauskunft nicht auf!
Betrifft das nur bedingt nachgesehene Strafen? Nein, das gilt auch für unbedingte Strafen. Und wie schaut das bei Jugendlichen aus? Jugendliche und junge Erwachsene ( 18-21 Jahre) sind privilegiert: wenn die Strafe nicht mehr als 6 Monate beträgt, scheint diese im Leumundszeugnis nicht auf. Bei der Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist daher besonders darauf zu achten, im Falle einer Verurteilung unter 6 Monaten zu bleiben.
Sind Sie oder ein Angehöriger in strafrechtlichen Schwierigkeiten? Zögern Sie nicht und rufen Sie mich an!