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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie dient als Brücke zwischen dem Strafverfahren und sozialpädagogischer Betreuung, mit dem Ziel, die jungen Menschen positiv zu beeinflussen und ihnen eine zweite Chance zu geben.

Aufgabe

Die Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen im Strafverfahren zu unterstützen und zu beraten. Sie soll dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein vollständiges Bild der Persönlichkeit des Jugendlichen liefern. Wichtig zu wissen ist, dass die Teilnahme an Terminen bei der Jugendgerichtshilfe freiwillig ist und sorgfältig überlegt sein sollte.

Beratung und Begleitung

  • Anwaltliche Beratung: Vor einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  • Sozialpädagogische Betreuung: Die Jugendgerichtshilfe bietet neben der Beratung auch sozialpädagogische Begleitung an, um die Entwicklung des Jugendlichen positiv zu beeinflussen.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder

  • Jugenderhebungen: Erfassung der Lebens- und Familienverhältnisse, persönlichen Entwicklung und sonstigen Umstände des Jugendlichen.
  • Haftentscheidungshilfe: Bei Jugendlichen in Untersuchungshaft ermittelt die Jugendgerichtshilfe die Umstände, die für eine mögliche Freilassung relevant sind.
  • Krisenintervention: In akuten Fällen setzt die Jugendgerichtshilfe Maßnahmen zur Abwendung von Schäden oder Gefahren für die Erziehung oder Gesundheit des Jugendlichen.

Wichtig: Vorsicht bei Aussagen! Da die Jugendgerichtshilfe dem Gericht Bericht erstattet, ist es wichtig, bei Gesprächen keine unbeabsichtigten Selbstbelastungen vorzunehmen.

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