Freier um 53.000 Euro erleichtert - milde Urteile im Rotlicht-Prozess
Ein außergewöhnlicher Prozess fand vor dem Landesgericht Wiener Neustadt statt: Drei Angeklagte – eine 20-jährige Prostituierte und ein Ehepaar (30, 31 Jahre) - standen wegen schwerer Erpressung, gewerbsmäßigen Betrugs und krimineller Vereinigung vor Gericht. Das Trio soll einen Freier über Monate um insgesamt 53.000 Euro gebracht haben.
Die junge Prostituierte hatte den Mann über eine Erotikplattform kennengelernt, mehrfach mit ihm verabredet und schließlich begonnen, ihn massiv unter Druck zu setzen. Sie behauptete, schwanger zu sein, und forderte Geld für eine angebliche Abtreibung. Als der Mann misstrauisch wurde, drohte sie, ihn öffentlich bloßzustellen - sie würde seiner Firma mitteilen, dass er sie zur Prostitution zwinge. Unterstützt wurde sie dabei von einer Mitbewohnerin und deren Ehemann, die ebenfalls aktiv Druck ausübten. Der männliche Mitangeklagte soll sogar mit Gewalt gedroht haben: "Ich weiß, wo du wohnst - ich komme zu dir!"
Die Angeklagten traten mit prominenter Verteidigung auf - vertreten durch Roland Friis, Astrid Wagner und Alexander Philipp. Am Nachmittag verkündete das Gericht schließlich die Urteile:
- Die Hauptangeklagte und ihre Komplizin erhielten zwei Jahre Haft,
- der Mitangeklagte 15 Monate, davon 10 Monate bedingt - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren Gefängnis kamen die Angeklagten mit zwei Jahren sehr milde davon!
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf "Heute.at".