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Ehemann erschossen: Urteil nur wegen fahrlässiger Tötung

Die Verdächtige wurde mit dem Revolver in der Hand festgenommen und gestand den einschreitenden Polizisten sofort: „Ja, ich habe ihn erschossen!“ Dann habe ich ihre Verteidigung übernommen: 6 Monate später FREISPRUCH von der Mordanklage, Enthaftung!

18.08.2010 | 17:30 | (DiePresse.com)

Zu 18 Monaten Haft, davon zwölf Monate bedingt, wurde eine 55-Jährige in Wiener Neustadt verurteilt. Sie hat im Februar ihrem Ehemann in die Brust geschossen. Die Frau hat offenbar geglaubt, dass die Waffe ungeladen war.

Wegen fahrlässiger Tötung ihres Ehemanns unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist eine 55-Jährige am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwölf Monate bedingt, verurteilt worden. Mit dieser Entscheidung folgten die Geschworenen dem Verteidiger - angeklagt war Mord. Das Opfer wurde am 5. Februar im gemeinsamen Haus in Ebreichsdorf (Bezirk Baden) erschossen.

Da die U-Haft angerechnet wurde, wurde die Angeklagte nach der Urteilsverkündung enthaftet. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Mildernd auf die Strafbemessung - das Delikt ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht - wirkten sich die Unbescholtenheit und der ordentliche Lebenswandel der Frau aus, Erschwerungsgründe sah das Gericht keine. Der 55-jährige arbeitslose, depressive Ex-Banker war am 5. Februar im gemeinsamen Haus in Ebreichsdorf (Bezirk Baden) durch einen Brustschuss getötet worden. Die Angeklagte bekannte sich vorgestern, am ersten Verhandlungstag, nicht schuldig im Sinn der Anklage. Sie verantwortete sich damit, ihrem Mann geglaubt zu haben, dass die Waffe ungeladen war, als er sie ihr in die Hand gab und aufforderte, abzudrücken. Beide waren damals alkoholisiert: Beim Opfer wurden 3,7 Promille festgestellt, die Frau hatte etwa 1,5 Promille intus. Aus psychiatrischer Sicht sei die Angeklagte gesund und war zurechnungsfähig. Der tödliche Schuss fiel aus 90 Zentimetern Entfernung.

Im Video der Tatrekonstruktion vom März schilderte die Angeklagte, wie sie aus der Küche ins Zimmer kam und ihr Mann mit einer Waffe in der Hand auf der Couch saß. Er habe zu ihr gesagt, er habe so eine Freude daran, sie lasse sich so leicht abdrücken. "Nimm sie in die Hand, du brauchst keine Angst haben, sie ist nicht geladen", soll der 55-Jährige gesagt haben. Sie habe ihm den Gefallen getan und den Abzug bedient. Warum sie auf ihren Mann zielte und nicht einfach in die Luft? "Weil ich dachte, der Revolver sei nicht geladen." Dann habe er gelächelt - und sie beugte sich zu ihm und fragte, was denn so lustig sei. Sie habe nämlich erst gar nicht registriert, dass sie geschossen hatte. Dann wurde der 55- Jährige plötzlich "ganz weiß" im Gesicht und sackte zusammen. Sie lief sofort zum Telefon und wählte den Notruf. Dann rannte sie auf die Straße und schrie "Helft mir, es ist was Furchtbares passiert. Ich glaube, ich habe meinen Mann erschossen." Verteidiger Roland Friis betonte im Schlussplädoyer, dass die Frau immer zu ihrem Mann gehalten und ihm an jenem verhängnisvollen Abend einfach geglaubt habe, dass die Waffe nicht geladen war. Staatsanwalt Johann Fuchs verwies auf ihre divergierenden Angaben zum Geschehen.

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