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Geständiger Brandstifter muss nicht in Haft!

Mein Mandant, Stefan R. , war angeklagt, mehrere Brände in NÖ gelegt zu haben. Bei der Verhandlung vor dem Landesgericht verantwortete er sich zu „100% schuldig“ im Sinne der Anklage. Damit hinterließ er ein Schuldbekenntniss.

Die große Frage, die sich nun stellte, war die Frage „WARUM“!?

Es gab viele Faktoren, die zu den Wahnsinnstaten führten: Tod der Mutter, beruflicher Absturz, Ehescheidung, Augenzeuge eines Selbstmordes, psychische Probleme, etc. Trotz aller Erklärungsversuche ließ sich aber die Frage nicht abschließend klären. Das Schöffengericht schenkte den Beteuerungen meines Klienten Glauben und ersparte ihm mit einer bedingt nachgesehenen Strafe von 18 Monaten das Gefängnis. Ein Geständiger Brandstifter muss somit nicht in Haft!

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