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Urteil zu streng?
Nachträgliche Strafmilderung einfach erklärt:

Der A stiehlt den B 100.000 € und wird zu einer Strafe von zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Nun beginnt der A mithilfe seiner Familie monatliche Raten von Euro 5000 an den B zurückzuzahlen.

Wenn dann ein nicht unerheblicher Teil des Schadens durch die Ratenzahlungen gut gemacht worden ist, kann man einen Antrag auf sogenannte nachträgliche Strafmilderung stellen.

In diesem Fall kann es zu einer Reduktion von mehreren Monaten Haft kommen, wenn man dem Gericht nachweist, dass man den Schaden zumindestens größtenteils wieder gut gemacht hat.

Nachträgliche Strafmilderung heißt es deshalb, weil – wenn die Zahlung schon vor dem Urteil getätigt worden wäre – dies auch stark mildernd gewirkt hätte und somit zu einem niedrigeren Urteil geführt hätte. Aus diesem Grund wäre es auch sinnvoller, bereits vor einem Urteil den Schaden gutzumachen.

 

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