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FAQ

Ist das Erstberatungsgespräch unentgeltlich?

Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.

Muss ich den Strafverteidiger auch dann bezahlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Grundsätzlich ja – zumindest sind seine Kosten bis zum Ende des Strafverfahrens zu akontieren. Ob letztlich eine Deckung erteilt werden kann, stellt sich in der Regel immer erst nach rechtskräftigem Ende des Strafverfahrens heraus. Je nach Versicherungsvertrag werden im Falle eines Freispruchs oder einer Diversion ein Teil der Kosten übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Strafverteidiger (Verteidiger in Strafsachen) und einem Rechtsanwalt?

Ein Anwalt ist auch gleichzeitig Strafverteidiger, ein Strafverteidiger aber nicht automatisch Rechtsanwalt: Vereinfacht gesagt macht ein Strafverteidiger dasselbe wie ein Rechtsanwalt, allerdings beschränkt ausschließlich auf die Verteidigung in gerichtlichen Strafsachen und verwaltungsbehördlichen Strafsachen. Während ein Anwalt daher auch Zivilprozesse bestreitet, in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren vertritt, beschäftige ich mich ausschließlich mit der Verteidigung in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Strafsachen.

Erfährt mein Dienstgeber von meinem Strafverfahren?

Nein, grundsätzlich nicht. Nur bei öffentlichen Bediensteten sehen die dienstrechtlichen Bestimmungen Meldepflichten vor.

Vertritt mich ein Strafverteidiger auch dann, wenn er weiss, dass ich schuldig bin und vielleicht sogar ein abscheuliches Verbrechen begangen habe?

Wenn der Strafverteidiger ein Profi ist, sollte das kein Problem darstellen. Bei mir sind allerdings auch schon Mandanten gelandet, die ihr Glück zuvor schon bei mehreren anderen Anwälten / Strafverteidigern versucht hatten, die die Vertretung aber abgelehnt hatten. Als Profi kann ich aber sehr wohl zwischen der Tat und dem Täter unterscheiden: Auch ein Angeklagter ist ein Mensch und eines seiner elementarsten Menschenrechte ist eben das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK, fair trial).

Gerade bei moralisch empörenden Verbrechen können die Emotionen auch bei Polizisten, Richtern und Staatsanwälten hochgehen und stellt der Strafverteidiger ein ganz wichtiges Korrektiv dar, damit die erforderliche Objektivität nicht gänzlich über Bord geworfen wird. Meine Aufgabe ist es also nicht, den Moralapostel zu spielen, sondern auf die Einhaltung der Strafprozessordnung zu achten.

Kann ich mich darauf verlassen, dass mir mein Anwalt / Strafverteidiger immer die Wahrheit sagt?

Ich gehe davon aus, kann aber natürlich nur für mich sprechen. Mein Grundsatz diesbezüglich lautet: Berufsbedingt muss ich FÜR meine Klienten manchmal die Wahrheit heftig „dehnen”,GEGENÜBER meinen Mandanten aber muss ich immer die Wahrheit sagen!

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