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Unternehmensstrafrecht

Neu seit 01.01.2006

Seit 01.01.2006 gilt die Strafbarkeit nicht nur für natürliche Personen, sondern sind auch juristische Personen vom Strafrecht betroffen. So können nun gegen Verbände und/oder Personengesellschaften Strafverfahren eingeleitet werden. In diesem Bereich der strafrechtlichen Relevanz treffen wir auf die Feststellung, dass nicht alles, das von einem/r Mitarbeiter/in unrecht getan oder unterlassen wurde auch diesem/r zurechenbar und schuldhaft ist. Natürlich unterscheidet man hier zwischen einem normalen Mitarbeiter und “Verbandsverantwortlichen”.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für Vergehen von Mitarbeitern der Verband nur dann verantwortlich gemacht werden kann, sofern ein Entscheidungsträger seine gebotene und zumutbare Sorgfalt grob vernachlässigt hat und der Schaden damit in direktem Zusammenhang steht.



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