Strafreduktion um 75 %
Bereits das zweite Mal wurde ein 30-Jähriger wegen Veruntreuung verurteilt: Das Erstgericht verhängte 4 Monate Gefängnis (unbedingt). Die bedingt nachgesehene erste Verurteilung hatte keinen ausreichenden erzieherischen Effekt erzielt, so die Begründung des Richters.
Das sah der Angeklagte (Verteidiger: Friis) anders: Grund für die Straftat war akute Geldnot aufgrund hoher Begräbniskosten für die verstorbene Oma des Täters. Also ging man in Berufung. Obwohl kein Cent Schadensgutmachung geleistet wurde, reduzierte der Berufungssenat die Strafe auf lediglich 1 Monat Gefängnis.
Quelle: http://www.gerichtsreporter.at/