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Rucksackbomber zurechnungsfähig

(TULLN, WIEN) Der 42-Jährige, der im Oktober des Vorjahres einen Sprengsatz vor der amerikanischen Botschaft hinterlegt hat, kommt am 21. Februar vor Gericht.

Der 42-jährige Mann, der am 1. Oktober des Vorjahres mit einem vor der US-Botschaft in Wien-Alsergrund hinterlegten Sprengsatz für Schlagzeilen wegen eines möglichen Terroranschlags sorgte, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Verteidiger Friis: „Meilenweit von einem Terrorakt entfernt.“

Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Sachverständige Heinrich Pfolz in seinem Gutachten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen bereits rechtskräftigen Strafantrag wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel (Paragraf 175 Strafgesetzbuch) eingebracht.
„Damit sind wir meilenweit vom Vorwurf entfernt, mein Mandant hätte einen terroristischen Anschlag auf die Botschaft geplant“, meinte Verteidiger Roland Friis im Gespräch mit der APA. Das Ganze sei „ein Sturm im Wasserglas“, das von der Anklagebehörde angenommene Verbrechen allenfalls „in de entschieden, dass er der wurde die Hauptverhandlung auf den 21. Februar fixiert. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem gebürtigen Bosnier, der zuletzt in Tulln gelebt hatte, sechs Monate bis maximal fünf Jahre Haft.

Der Mann hatte vor der Botschaft einen mit zwei Handgranaten, Sprengstoff, Zündschnüren und Nägeln gefüllten Rucksack deponiert, wobei er den Inhalt nach Angaben seines Verteidigers „abgeben“ wollte. Fest steht, dass der 42-Jährige zuvor wiederholt Kontakt mit der US-Vertretung hatte. Man soll ihm sogar ein Treffen in der Botschaft angeboten haben, was er jedoch ablehnte. Er schlug stattdessen den Franz Josefs-Bahnhof vor, woraus der Verteidiger ableitet, dass der Beschuldigte niemals im Sinn hatte, vor bzw. in der Botschaft eine Bombe zu zünden.

Granaten nicht scharf, aber dennoch sehr gefährlich

Die Staatsanwaltschaft ist davon offensichtlich weniger überzeugt. Vor allem die Expertise eines Sprechsachverständigen dürfte der Anklagebehörde zu denken gegeben haben: Darin wird zwar eingeräumt, dass die Granaten nicht scharf waren und sich im Rucksack keine zündbereite Bombe befand. Allerdings hätte der Mann laut Gutachten nur 30 bis 60 Sekunden benötigt, um das mitgeführte Material in einen funktionierenden Sprengsatz zu verwandeln.
Im Vorverfahren hat der Mann keine eindeutigen Angaben geliefert, mit welchen Absichten er den Weg zum telefonisch mit der Botschaft vereinbarten „Übergabe-Termin“ antrat. Das herauszufinden und entsprechend zu würdigen, wird Aufgabe von Einzelrichterin Eva Brachtel sein.

Neben dem Hauptdelikt enthält der Strafantrag weitere, weniger gravierende Anklagepunkte: Vergehen nach dem Waffengesetz, Urkundenfälschung und Verleumdung. Letzteres bezieht sich auf einen Bekannten, den der 42-Jährige nach seiner Festnahme in die Ermittlungen verwickelt hatte, indem er behauptete, von dem gläubigen Moslem mit der Bemerkung, er werde „schon wissen, was zu tun ist“, den Rucksack und ein Buch über den Islam erhalten zu haben. Der 34-Jährige wurde umgehend als möglicher Auftraggeber in U-Haft genommen.
Der Vater von drei minderjährigen Söhnen saß zwölf Tage im Gefängnis, ehe sich herausstellte, dass er mit der Sache nicht das Geringste zu tun hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Lkw-Fahrer allerdings schon seinen Job verloren.



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