(Wien/St. Pölten, am 4. September 2009) Mit heutigem Tag ist ein langes Verfahren beendet, das die Ermittlungsbehörden, Gerichte, Strafverteidiger Roland Friis und einige Detektive ab Anfang 2006 intensiv beschäftigte. Richterin Andrea Humer (einst: Fritzl-Richterin) sprach am Landesgericht Sankt Pölten den 41-jährigen Andreas L. (in Anwesenheit) und die deutsche Staatsbürgerin Daniela B. (in Abwesenheit, sie war nicht zum Prozess erschienen) in allen Anklagenpunkten komplett frei. Staatsanwalt Gerhard Sedlacek, erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten, machte Rechtsmittelverzicht.
Das drei Jahre dauernde Strafverfahren, in dem Mitte 2006 sogar eine fünfmonatige U-Haft in Sankt Pölten verhängt wurde, ist damit abgeschlossen. Für die Beteiligten, die nicht mehr in Niederösterreich, sondern in Irland und Deutschland wohnen, ist damit ein Kapitel zu.
Die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten verfolgte den Fall ab 2006 mit der Absicht, eine Verurteilung nach fünf Kernpunkten durchzusetzen:
Ab 2006 erfolgte eine voluminöse Aktenvorbereitung durch die Polizei. Telefone der beiden Verdächtigen wurden sechs Monate lang abgehört. SMS wurden ausgelesen. GMX-Adressen ausgewertet und dechiffriert. Beiträge in Diskussionsforen ausgewertet und Teilnehmer mit Klarnamen dechiffriert. Die Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner, die auch Josef Fritzl untersucht hatte, erstellte in U-Haft eine Expertise und ging zuerst von Abnormität aus. Gleichzeitig stufte sie den Hauptangeklagten als „nicht gefährlich“ ein. 2006 stand es auf der Kippe.
Lederbewegung
Als das Verfahren zu kippen drohte, begann das Team rund um Roland Friis mit Intensivrecherchen. Es stellte sich immer mehr heraus, dass der Fall ausschließlich in der geschlossenen Szene des Sadomasochismus spielte und mit der Alltagsrealität wenig zu tun hatte. Friis erbrachte unter Beiziehung von Privatdetekteien, dass innerhalb der SM-Szene die gesamte Art der Korrespondenzen und Telefonate nicht als anstößig empfunden wird. Schließlich gelang es der Verteidigung auch, das St. Pöltner Gericht von diesem Denkansatz zu überzeugen. Somit reduzierte sich der Fall über die dreieinhalb Jahre stufenweise von der Geschworenenzuständigkeit auf Schöffen- und zuletzt nur mehr auf Einzelrichterzuständigkeit.
Codewort „Sex mit Hunden“
Der erste Gerichtstag am 25. Jänner 2008 war kurios. Hier mussten Zeugen, deren Emails und SMS und Foreneinträge abgefangen und dechiffriert wurden, erklären, warum sie „Sex mit Hunden“ wollen. Im Zuge der Beschuldigteneinvernahme stellte sich aber heraus, dass „Hund“ kein richtiger Hund ist, sondern ein Codewort für „passive Haltung“ im Rahmen eines sexuellen Rollenspiels. Freilich sagten beim ersten Gerichtstag auch solche Zeugen aus, die durchaus Sex mit Tieren wünschten und deshalb mit den Angeklagten in Kontakt getreten waren. Sie waren dann überrascht, dass gar keine Tiere da waren und es sich nur um ein Spiel mit „Codeworten“ handelte.
Freiwilligkeit und Einverständnis nachgewiesen
Am 4. September 2009 schloss Andrea Humer die Öffentlichkeit aus. Die Zweitangeklagte zog es vor, gleich gar nicht bei Gericht zu erscheinen. Beide hatten 2006 nicht gedacht, dass ihr Treiben in der SM-Szene einmal solche Kreise ziehen sollte. Das Verfahren ist nun aber abgeschlossen und der Freispruch rechtskräftig. Strafverteidiger Friis konnte überzeugen, dass ihr Tun und Handeln 100 %-ige Freiwilligkeit und Einverständnis bei den „Interessierten“ und Perversen voraussetzte und niemand unter Zwang ein Sklave sein sollte.
Großes Aufräumen
Der Prozess hat auch einen anderen Nebeneffekt. Die beiden sind kein Paar mehr. Er lebt mittlerweile in Irland, sie in Deutschland. Aus der österreichischen SM-Szene haben sie sich weitgehend verabschiedet. Der Hauptangeklagte ging Ende 2007 in Konkurs, der Masseverwalter ist die bekannte Sankt Pöltner Kanzlei, die hier aus einem anderen Geschehen Bekanntheit erlangte. Im Sommer 2007 wollte Lamers noch mit Nora Frey ein Buch zu seinem Fall machen, mittlerweile hat er davon wieder Abstand genommen. Auch sonst änderten sich Dinge: Das amerikanische „Slaveforum.com“, das 2006 und 2007 noch 120.000 (!) eingetragene Mitglieder hatte, die sich unter Pseudonym über Sado-Maso-Techniken und Philosophien unterhielten, gibt es auch nicht mehr. Es wurde vom Netz genommen. Andere Domina-Webseiten, mit denen der Hauptangeklagte in Kontakt gestanden hatte, existieren ebenso nicht mehr. Sie wurden behördlich geschlossen. Es fand ein großes Aufräumen statt. Der Angeklagte zahlte hohe Verteidigungskosten im dreijeinhalbjährigen Kampf – und Lehrgeld. Die Lehre ist: Es geht eben im Internet nicht alles so ohne weiters.
Materialschlacht gewonnen
Was zurück bleibt, ist ein Gerichtsakt im Aktenlager des Landesgerichtes Sankt Pölten, der knapp 20 Bene-Ordner behördlich ausgewertetes Material aus einschlägigen Korrespondenzen und Telefonüberwachungsprotokollen mit zahlreichen „Interessierten“ der heimischen Sado-Maso-Szene umfasst. Aber auch durch die Verteidigung beigebrachte solide Textrecherchen, was Sklaverei im Sinne der BDSM-Philosophie ist und was Sklaverei im Sinne der rechtswissenschaftlichen Literatur ist. Das entlastene Material in dieser anstrengenden Materialschlacht überwog, wie das rechtskräftige Urteil beweist.
(Quelle: Gerichtsreporter Marcus J. Oswald – http://diegalerie.wordpress.com)
+++
Artikel weiterempfehlen