2004 wurde eine Sekretärin mit einer Handgranate in die Luft gesprengt. “Der Täter ist unschuldig”, sagt jetzt sein Verteidiger.

Das Attentat erregte großes Aufsehen. Der verurteilte Mörder (hier beim Lokalaugenschein, mit Overall) beteuerte stets seine Unschuld.
Vor fast fünf Jahren, am 20. September 2004, soll Werner Neymayer aus Gablitz auf der Höhenstraße mit einer manipulierten Handgranate seine Sekretärin in die Luft gesprengt haben. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er wollte die Lebensversicherung der Frau kassieren. Der 42-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die er in Garsten absitzt.
Jetzt hat Neymayers Strafverteidiger Roland Friis einen Wiederaufnahmeantrag bei Gericht eingebracht. Unterlegt mit einem neuen Gutachten, das die Unschuld seines Mandanten beweisen soll.
“Es war eine Sprengfalle”, hatte damals der Gerichtsexperte im Prozess attestiert. Wie der KURIER berichtete, liegt inzwischen eine neue Expertise auf dem Tisch, nach der ein Unfall nicht mehr gänzlich ausgeschlossen erscheint.
Auftrag
Die 39-jährige Sekretärin Petra M. aus Purkersdorf sollte im Auftrag ihres Chefs auf einem Parkplatz an der Höhenstraße mehrere Handgranaten an einer bestimmten Stelle deponieren. Die Sprengkörper sollten von Spezialisten der Polizei abgeholt werden. Der Übergabe vorangegangen war ein Deal zwischen Neymayer und dem Reporter eines Nachrichtenmagazins. Der hoch verschuldete Geschäftsmann hatte die Sprengkörper und Waffen nach dem Jugoslawienkrieg erworben und versprach sich von der Geschichte eine Reklame in der Zeitschrift.
Bei dem Coup kam es zur Katastrophe. Eine Handgranate explodierte, Petra M. war auf der Stelle tot. Neymayer wurde angelastet, eine Sprengfalle gebastelt zu haben. Verteidiger Friis ist felsenfest von der Unschuld seines Mandanten überzeugt.
Rekonstruktion
“Erstmals wurde der Vorfall von damals penibel rekonstruiert und eine lückenlose Videodokumentation durchgeführt. Aus dem neuen Gutachten geht klar hervor, dass abgesehen von der Möglichkeit einer Sprengfalle, sehr wohl noch andere technisch plausible Abläufe in Frage kommen”, sagt Friis.
Der renommierte Wiener Strafverteidiger ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: “Felsenfest. Die medial kolportierten Motive sind allesamt widerlegbar und es sprechen auch die objektiven sprengtechnischen Fakten für meinen Mandanten.”
Trotz allem stehen die Chancen für eine Wiederaufnahme bei nur vier Prozent. Friis: “Ich meine aber, dass Neymayer trotz allem guten Chancen hat.”
Ein Richtersenat wird nun über die Wiederaufnahme entscheiden.
Artikel vom 25.08.2009 21:25 | KURIER | Franz Resperger
Artikel weiterempfehlen