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	<title>Friis</title>
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		<title>Gericht: Messerstiche auf Scheidungswillige &#8220;allgemein begreiflich&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 17:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>

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		<description><![CDATA[Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>APA Fr, 15.Jän 2010</p>
<p><strong>Ehefrau lebensgefährlich verletzt &#8211; Im Wiener Landesgericht</strong></p>
<p><strong>wurde gebürtigem Türken versuchter Totschlag zugestanden<br />
</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wien (APA) &#8211; Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer &#8220;allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung&#8221; gehandelt zu haben.</p>
<p>Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es &#8211; jedenfalls mit bedingtem Vorsatz &#8211; darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.</p>
<p>Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei &#8220;im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein&#8221;, führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.</p>
<p>Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege &#8220;ein affektbedingter Tötungsvorsatz&#8221;, aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, &#8220;wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist&#8221;, sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.</p>
<p>Der 46-Jährige (Verteidiger: Roland Friis) wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe &#8220;im oberen Viertel&#8221; &#8211; der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre &#8211; plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Totschlag-Urteil: Verteidiger spricht von völlig verkürzter Darstellung in Medien</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/totschlag-urteil-verteidiger-spricht-von-vollig-verkurzter-darstellung-in-medien/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 20:29:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Skandalurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwalt des Täters meldet sich zu Wort.

Verteidiger: "Der ganze Medien-Tumult um das Urteil beruht meiner Ansicht nach auf zu wenig Information"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verteidiger: &#8220;Der ganze Medien-Tumult um das Urteil beruht meiner Ansicht nach auf zu wenig Information&#8221;</p>
<p>Von Nina Flori</p>
<p><strong>Kritik-Hagel und Medien-Hype um Totschlag-Urteil</strong></p>
<p>Wien. Eine Woche Medienpräsenz genießt die mittlerweile als &#8220;Skandal&#8221; betitelten Causa um das Strafmaß des 46-jährigen gebürtigen Türken, der sein scheidungswillige Frau mit Messerstichen attackierte. Nun meldet sich sein Strafverteidiger, Roland Friis, zu Wort: &#8220;Meines Erachtens nach beruht dieser ganze Tumult um das Urteil auf zu wenig Information&#8221;, sagt der Verteidiger im Gespräch mit der &#8220;Wiener Zeitung&#8221;.</p>
<p>&#8220;Die Dinge werden völlig verkürzt dargestellt.&#8221; Besonders wichtig ist es ihm klarzustellen, dass nicht die Tat an sich – also die Messerstiche auf seine Frau – als für die Verwirklichung des Totschlagdelikts &#8220;allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung&#8221; bewertet wurden, sondern der Gemütszustand des Mannes. &#8220;Und dabei wurde nicht, wie von den Medien berichtet, nur auf die Äußerung der Scheidungsabsicht der Frau abgestellt, sondern auf eine Vielzahl anderer Faktoren&#8221;, erklärt Friis.</p>
<p>So hätte das Ehepaar über viele Jahre hindurch schon wilde Streitgefechte ausgetragen, welche erst in Summe die Affekthandlung des Mannes erklären würden. Zur Eskalation der Streitigkeiten trug – neben Geldsorgen und Differenzen über die Erziehung der gemeinsamen sechs Kinder – angeblich auch der Tod der Mutter der Frau bei. So sei der Ehemann dagegen gewesen, die kranke Mutter wegen der medizinisch besseren Betreuung von der Türkei nach Österreich zu holen.</p>
<p>&#8220;Das Gericht ist unter Berücksichtigung aller Faktoren somit zu dem Schluss gekommen, dass auch ein mit dem Täter vergleichbarer Mensch in einer vergleichbaren Situation in einen derartigen Affekt-Zustand gelangen kann&#8221;, sagt der Anwalt.</p>
<p>Wobei hier im konkreten Fall als vergleichbarer Mensch kein &#8220;besonnener Akademiker&#8221; heranzuziehen sei, sondern ein Mensch aus demselben sozialen Milieu, mit vergleichbarem Status und einem ähnlichen Bildungsniveau. Für ein Handeln im Affekt spreche zudem auch, wiederholt und unkontrolliert mit dem Messer um sich zu stechen. &#8220;Wer hingegen weiß, was er tut und jemanden ermorden will, der zielt direkt – etwa auf das Herz.&#8221;</p>
<p>Der Ansicht des Anwalts zufolge habe die Staatsanwaltschaft somit juristisch völlig korrekt auf Totschlag angeklagt. Denn auch die kurz vor der Tat vom Täter zu seinem Bruder getätigte Aussage, die in etwa den Wortlaut &#8220;Ich halte das nicht mehr aus, irgendwann bring ich die Frau noch um&#8221; gehabt haben soll, hätte nicht für die Verwirklichung des Deliktes Mord gereicht.</p>
<p><strong> Bildungsferne Kreise</strong></p>
<p>Denn hier sei zu bedenken, dass in bildungsferneren Kreisen – der Mann hat nur fünf Jahre Schulbildung – gewalttätige Äußerungen differenziert zu bewerten sind. &#8220;Der Mann neigt vielleicht dazu, schnell einmal etwas Bedrohliches zu sagen, hat aber dabei nicht gleich einen Mordvorsatz.&#8221; Die Aussage wurde somit in diesem Kontext nicht als Morddrohung bewertet, was schließlich zur Anklage auf Totschlag führte.</p>
<p>Das von vielen Seiten kritisierte Strafmaß in Höhe von sechs Jahren empfindet Verteidiger Friis als nicht besonders mild: &#8220;Mein Mandat war voll geständig, unbescholten und hat ein Jahr mehr als die Mindeststrafe bekommen. So mancher Österreicher ist da durch Strafmilderungsgründe schon mit einer viel geringeren Strafe davongekommen.&#8221;</p>
<p>Printausgabe vom Samstag, 23. Jänner 2010</p>
<p>http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3941&amp;Alias=Wzo&amp;cob=463456</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Werkspionage bei AWD?</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/werkspionage-bei-awd/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 20:21:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[AWD Werkspionage]]></category>
		<category><![CDATA[Pressespiegel Friis]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Wien]]></category>

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		<description><![CDATA[OBERWART / Drei Versicherungs-Makler vor Gericht. Sie sollen interne E-Mails ihres Ex-Auftraggebers ausspioniert haben.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OBERWART / Drei Versicherungs-Makler vor Gericht. Sie sollen interne E-Mails ihres Ex-Auftraggebers ausspioniert haben.</p>
<p>Drei frühere Agenten des Finanzberaters AWD wurden nun von diesem vor Gericht zitiert. Die drei Herren im Alter von 49, 32 und 30 Jahren arbeiteten früher im Oberwarter AWD-Büro und sind immer noch als Vermögensberater und Versicherungsmakler tätig, allerdings seit 2006 nicht mehr für AWD.</p>
<p>„Von April 2006 bis April 2007 wurden tausende E-Mails abgerufen und Geschäftsgeheimnisse verwertet“, warf AWD-Anwalt Mag. Philipp Miller im Rahmen einer Privatanklage den drei Angeklagten vor.</p>
<p>„Es handelt sich eindeutig um einen Rachefeldzug“, konterte Dr. Andreas Stranzinger, Rechtsvertreter der drei Ex-AWD-Makler. Bei arbeitsrechtlichen Prozessen gegen AWD fordern die drei Betroffenen nach eigenen Angaben insgesamt eine halbe Million Euro.</p>
<p>Mit Werkspionage bei AWD wollen die drei Angeklagten nichts zu tun gehabt haben. „Meine Mandanten weisen die Vorwürfe schärfstens zurück“, unterstrich Dr. Stranzinger. Sein Kollege Mag. Roland Friis vertritt jene Vermögensberatungs-Gesellschaft, bei der die drei Makler nach dem Bruch mit AWD tätig wurden: „Die Beschuldigten haben sich aufgerafft, ihren ehemaligen Dienstgeber zu verklagen. Jetzt haben sie selbst ein Strafverfahren am Hals.“</p>
<p>Mag. Alfred Ellinger, Vizepräsident des Landesgerichtes Eisenstadt, versuchte beide Seiten zu Beginn des Prozesses zu einem Vergleich zu bewegen. „Das wäre sinnvoll, weil es für beide Parteien teuer werden kann“, empfahl Ellinger den Beteiligten. „Wir wollen Schadenersatz und eine schriftliche Entschuldigung“, stellte der AWD-Anwalt klar.</p>
<p>Die drei Beschuldigten sollen, so der Vorwurf der AWD, von ihrem neuen Büro aus AWD-E-Mails abgerufen und die darin enthaltenen Informationen über Kunden, Provisionen und Finanzprodukte zum eigenen Vorteil verwendet haben. Der 49-jährige Erstangeklagte gab zu, E-Mails mit Datenlisten von AWD bekommen zu haben. „Diese Daten bekomme ich noch heute mit meinen Abrechnungen von AWD“, so der Makler. Im neuen Gemeinschafts-Büro seien immer wieder AWD-Mitarbeiter anwesend gewesen, die dort auch ins Internet eingestiegen und ihre AWD-E-Mails abgerufen haben sollen.</p>
<p>Sein 30-jähriger Kollege gab zu, von einem AWD-Mitarbeiter mehrere E-Mails mit internen Informationen erhalten zu haben. Er wollte den Namen der Kontaktperson aber nicht nennen, da er befürchtete, der Ex-Kollege werde Schwierigkeiten bekommen.</p>
<p>„Ich hätte keinen Sinn dahinter gesehen, AWD-Mails abzurufen. Da waren keine Informationen dabei, die verwertet hätten werden können“, bekannte sich der 32-jährige dritte Angeklagte nicht schuldig.</p>
<p>Der Prozess wurde vertagt.</p>
<p><a href="http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=321940&amp;cat=836">http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=321940&amp;cat=836</a></p>
<p>Jänner 2010</p>
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		<title>Strafreduktion um 75 %</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/strafreduktion-um-75/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 21:25:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Veruntreuung Pressebericht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Strafreduktion um 75 %
Bereits das zweite Mal wurde ein 30-Jähriger wegen Veruntreuung verurteilt: Das Erstgericht verhängte 4 Monate Gefängnis (unbedingt). Die bedingt nachgesehene erste Verurteilung hatte keinen ausreichenden erzieherischen Effekt erzielt, so die Begründung des Richters.
Das sah der Angeklagte (Verteidiger: Friis) anders: Grund für die Straftat war akute Geldnot aufgrund hoher Begräbniskosten für die verstorbene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafreduktion um 75 %</p>
<p>Bereits das zweite Mal wurde ein 30-Jähriger wegen Veruntreuung verurteilt: Das Erstgericht verhängte 4 Monate Gefängnis (unbedingt). Die bedingt nachgesehene erste Verurteilung hatte keinen ausreichenden erzieherischen Effekt erzielt, so die Begründung des Richters.</p>
<p>Das sah der Angeklagte (Verteidiger: Friis) anders: Grund für die Straftat war akute Geldnot aufgrund hoher Begräbniskosten für die verstorbene Oma des Täters. Also ging man in Berufung. Obwohl kein Cent Schadensgutmachung geleistet wurde, reduzierte der Berufungssenat die Strafe auf lediglich 1 Monat Gefängnis.</p>
<p>Quelle: http://www.gerichtsreporter.at/</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Höhenstraßen-Mord wird neu aufgerollt</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/hoehenstrasen-mord-wird-neu-aufgerollt/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 09:28:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Höhenstraßen-Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Pressebericht]]></category>
		<category><![CDATA[Sprengfalle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Berichte]]></category>

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		<description><![CDATA[2004 wurde eine Sekretärin mit einer Handgranate in die Luft gesprengt. &#8220;Der Täter ist unschuldig&#8221;, sagt jetzt sein Verteidiger.

Das Attentat erregte großes Aufsehen. Der verurteilte Mörder (hier beim Lokalaugenschein, mit Overall) beteuerte stets seine Unschuld.
Vor fast fünf Jahren, am 20. September 2004, soll Werner Neymayer aus Gablitz auf der Höhenstraße mit einer manipulierten Handgranate seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>2004 wurde eine Sekretärin mit einer Handgranate in die Luft gesprengt. &#8220;Der Täter ist unschuldig&#8221;, sagt jetzt sein Verteidiger.</strong></p>
<p><span><span><img title="KURIER/Hans Peter Schaffer" src="http://kurier.at/mmedia/2009.08.25/1251228130_5.jpg" border="0" alt="Kahlenberg, Höhenstrasse, Polizei " width="318" height="238" /></span></span></p>
<p>Das Attentat erregte großes Aufsehen. Der verurteilte Mörder (hier beim Lokalaugenschein, mit Overall) beteuerte stets seine Unschuld.</p>
<p>Vor fast fünf Jahren, am 20. September 2004, soll Werner Neymayer aus Gablitz auf der Höhenstraße mit einer manipulierten Handgranate seine Sekretärin in die Luft gesprengt haben. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er wollte die Lebensversicherung der Frau kassieren. Der 42-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die er in Garsten absitzt.</p>
<p>Jetzt hat Neymayers Strafverteidiger Roland Friis einen Wiederaufnahmeantrag bei Gericht eingebracht. Unterlegt mit einem neuen Gutachten, das die Unschuld seines Mandanten beweisen soll.</p>
<p>&#8220;Es war eine Sprengfalle&#8221;, hatte damals der Gerichtsexperte im Prozess attestiert. Wie der KURIER berichtete, liegt inzwischen eine neue Expertise auf dem Tisch, nach der ein Unfall nicht mehr gänzlich ausgeschlossen erscheint.<br />
Auftrag</p>
<p>Die 39-jährige Sekretärin Petra M. aus Purkersdorf sollte im Auftrag ihres Chefs auf einem Parkplatz an der Höhenstraße mehrere Handgranaten an einer bestimmten Stelle deponieren. Die Sprengkörper sollten von Spezialisten der Polizei abgeholt werden. Der Übergabe vorangegangen war ein Deal zwischen Neymayer und dem Reporter eines Nachrichtenmagazins. Der hoch verschuldete Geschäftsmann hatte die Sprengkörper und Waffen nach dem Jugoslawienkrieg erworben und versprach sich von der Geschichte eine Reklame in der Zeitschrift.</p>
<p>Bei dem Coup kam es zur Katastrophe. Eine Handgranate explodierte, Petra M. war auf der Stelle tot. Neymayer wurde angelastet, eine Sprengfalle gebastelt zu haben. Verteidiger Friis ist felsenfest von der Unschuld seines Mandanten überzeugt.<br />
<strong><br />
Rekonstruktion</strong></p>
<p>&#8220;Erstmals wurde der Vorfall von damals penibel rekonstruiert und eine lückenlose Videodokumentation durchgeführt. Aus dem neuen Gutachten geht klar hervor, dass abgesehen von der Möglichkeit einer Sprengfalle, sehr wohl noch andere technisch plausible Abläufe in Frage kommen&#8221;, sagt Friis.</p>
<p>Der renommierte Wiener Strafverteidiger ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: &#8220;Felsenfest. Die medial kolportierten Motive sind allesamt widerlegbar und es sprechen auch die objektiven sprengtechnischen Fakten für meinen Mandanten.&#8221;</p>
<p>Trotz allem stehen die Chancen für eine Wiederaufnahme bei nur vier Prozent. Friis: &#8220;Ich meine aber, dass Neymayer trotz allem guten Chancen hat.&#8221;</p>
<p><strong>Ein Richtersenat wird nun über die Wiederaufnahme entscheiden.</strong></p>
<p>Artikel vom 25.08.2009 21:25 | KURIER | Franz Resperger</p>
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<p><span><span><br />
</span></span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sex-Sklavinnen legten sich freiwillig ins Bett</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 08:57:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Pressebericht Friis]]></category>
		<category><![CDATA[Sex Sklavinnen]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Unternehmer-Ehepaar soll mehrere Frauen aus Ghana für perverse Spiele nach Österreich gelockt haben: Freispruch
Das Urteil ist rechtskräftig.
Sie sollen junge afrikanische Frauen als Sexsklavinnen verkauft, Unzucht mit Tieren angeboten und Kinderpornos angefertigt haben. Schwere Vorwürfe, für die sich ein der Sado-Maso-Szene zugewandtes Ehepaar aus Gablitz in NÖ am Freitag im Landesgericht St. Pölten verantworten musste. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unternehmer-Ehepaar soll mehrere Frauen aus Ghana für perverse Spiele nach Österreich gelockt haben: <strong>Freispruch</strong></p>
<p><strong>Das Urteil ist rechtskräftig.</strong></p>
<p>Sie sollen junge afrikanische Frauen als Sexsklavinnen verkauft, Unzucht mit Tieren angeboten und Kinderpornos angefertigt haben. Schwere Vorwürfe, für die sich ein der Sado-Maso-Szene zugewandtes Ehepaar aus Gablitz in NÖ am Freitag im Landesgericht St. Pölten verantworten musste. Nach zwei Stunden die Überraschung: Die Angeklagten wurden freigesprochen &#8211; das Urteil ist rechtskräftig.</p>
<p>Nach monatelanger Observation der Verdächtigen klickten am 22. Juli 2006 für Andreas, 40, und Daniela B., 35, aus Gablitz die Handschellen. Das Ehepaar soll zwischen 2005 und 2006 mehrere Frauen von Ghana nach Österreich gelockt haben. Dem Ehepaar wurde bei der Verhaftung vorgeworfen, die Frauen als Sex- und Haussklavinnen angeboten zu haben. Andreas und Daniela B. hätten die Zwangslage der Frauen ausgenützt. Die wären in Ghana von Zwangshochzeit und Beschneidung bedroht gewesen. Auch Tiersex sollen die Angeklagten im Internet angeboten haben.</p>
<p><strong>U-Haft</strong></p>
<p>Während Daniela B. bereits nach wenigen Tagen wieder aus der U-Haft entlassen wurde, saß ihr Mann drei Monate hinter Gittern. Am 21. September 2006 hob das Oberlandesgericht nach einer Beschwerde von Strafverteidiger Roland Friis die Haft wieder auf. Begründung: Die Verdachtslage sei zu dünn.</p>
<p>Am Freitag kam es im Landesgericht St. Pölten zum Prozess. Unter dem Vorsitz der im Fritzl-Prozess bekannt gewordenen Richterin Andrea Humer mussten sich Andreas L. und seine Ehefrau wegen Menschen- und Prostitutionshandel, der Aufforderung zur Unzucht mit Tieren sowie wegen des Besitzes von Kinderpornos verantworten.</p>
<p><strong>Ein Spiel</strong></p>
<p>Nach nur zwei Stunden Verhandlung wurde das Ehepaar freigesprochen. Da auch Staatsanwalt Gerhard Sedlacek auf ein Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Strafverteidiger Friis: &#8220;Die Richterin hat erkannt, dass Dialoge und Geschriebenes in der Sado-Maso-Szene nicht immer der Realität entsprechen. Das war in diesem Fall auch so. Das war alles Show, bei der auch die afrikanischen Frauen mitgespielt haben.&#8221;</p>
<p>Der Akt ist noch nicht geschlossen. Andreas L. zum KURIER: &#8220;Durch die Haft habe ich meine Computerfirma verloren. Ich bin ruiniert und klage die Republik Österreich auf 750.000 Euro Schadenersatz.&#8221;</p>
<p>Artikel vom 04.09.2009 18:01 | KURIER | Franz Resperger</p>
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		<item>
		<title>Roland Friis schafft Freispruch am Landesgericht Sankt Pölten in BDSM-Prozess</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/roland-friis-schafft-freispruch-am-landesgericht-sankt-polten-in-bdsm-prozess/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 00:19:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Landesgericht St. Pölten]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldung Friis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressespiegel Friis]]></category>
		<category><![CDATA[Strafsachen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[(Wien/St. Pölten, am 4. September 2009) Mit heutigem Tag ist ein langes Verfahren beendet, das die Ermittlungsbehörden, Gerichte, Strafverteidiger Roland Friis und einige Detektive ab Anfang 2006 intensiv beschäftigte. Richterin Andrea Humer (einst: Fritzl-Richterin) sprach am Landesgericht Sankt Pölten den 41-jährigen Andreas L. (in Anwesenheit) und die deutsche Staatsbürgerin Daniela B. (in Abwesenheit, sie war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(Wien/St. Pölten, am 4. September 2009) Mit heutigem Tag ist ein langes Verfahren beendet, das die Ermittlungsbehörden, Gerichte, Strafverteidiger Roland Friis und einige Detektive ab Anfang 2006 intensiv beschäftigte. Richterin Andrea Humer (einst: Fritzl-Richterin) sprach am Landesgericht Sankt Pölten den 41-jährigen Andreas L. (in Anwesenheit) und die deutsche Staatsbürgerin Daniela B. (in Abwesenheit, sie war nicht zum Prozess erschienen) in allen Anklagenpunkten komplett frei. Staatsanwalt Gerhard Sedlacek, erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten, machte Rechtsmittelverzicht.</p>
<p>Das drei Jahre dauernde Strafverfahren, in dem Mitte 2006 sogar eine fünfmonatige U-Haft in Sankt Pölten verhängt wurde, ist damit abgeschlossen. Für die Beteiligten, die nicht mehr in Niederösterreich, sondern in Irland und Deutschland wohnen, ist damit ein Kapitel zu.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten verfolgte den Fall ab 2006 mit der Absicht, eine Verurteilung nach fünf Kernpunkten durchzusetzen:</p>
<ol>
<li>Sklavenhandel (Versuch) – §§ 15, <a title="Gesetze und Paragrafen Österreich" href="http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;lawid=11&amp;paid=104" target="_blank">104 StGB</a></li>
<li>Menschenhandel (Versuch) – §§ 15, <a title="Gesetze und Paragrafen Österreich" href="http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;lawid=11&amp;paid=104a" target="_blank">104a StGB</a></li>
<li>Grenzüberschreitende Prostitution – § <a title="Gesetze und Paragrafen Österreich" href="http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;lawid=11&amp;paid=217" target="_blank">217 StGB</a></li>
<li>Werbung für Unzucht mit Tieren – <a title="Gesetze und Paragrafen Österreich" href="http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;lawid=11&amp;paid=220a" target="_blank">§ 220a StGB</a></li>
<li>Pornografische Darstellung Minderjähriger – <a title="Gesetze und Paragrafen Österreich" href="http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;lawid=11&amp;paid=207a" target="_blank">207a StGB</a></li>
</ol>
<p>Ab 2006 erfolgte eine voluminöse Aktenvorbereitung durch die Polizei. Telefone der beiden Verdächtigen wurden sechs Monate lang abgehört. SMS wurden ausgelesen. GMX-Adressen ausgewertet und dechiffriert. Beiträge in Diskussionsforen ausgewertet und Teilnehmer mit Klarnamen dechiffriert. Die Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner, die auch Josef Fritzl untersucht hatte, erstellte in U-Haft eine Expertise und ging zuerst von Abnormität aus. Gleichzeitig stufte sie den Hauptangeklagten als „nicht gefährlich“ ein. 2006 stand es auf der Kippe.</p>
<p><strong>Lederbewegung</strong></p>
<p>Als das Verfahren zu kippen drohte, begann das Team rund um Roland Friis mit Intensivrecherchen. Es stellte sich immer mehr heraus, dass der Fall ausschließlich in der geschlossenen Szene des Sadomasochismus spielte und mit der Alltagsrealität wenig zu tun hatte. Friis erbrachte unter Beiziehung von Privatdetekteien, dass innerhalb der SM-Szene die gesamte Art der Korrespondenzen und Telefonate nicht als anstößig empfunden wird. Schließlich gelang es der Verteidigung auch, das St. Pöltner Gericht von diesem Denkansatz zu überzeugen. Somit reduzierte sich der Fall über die dreieinhalb Jahre stufenweise von der Geschworenenzuständigkeit auf Schöffen- und zuletzt nur mehr auf Einzelrichterzuständigkeit.</p>
<p><strong>Codewort „Sex mit Hunden“</strong></p>
<p>Der erste Gerichtstag am 25. Jänner 2008 war kurios. Hier mussten Zeugen, deren Emails und SMS und Foreneinträge abgefangen und dechiffriert wurden, erklären, warum sie „Sex mit Hunden“ wollen. Im Zuge der Beschuldigteneinvernahme stellte sich aber heraus, dass „Hund“ kein richtiger Hund ist, sondern ein Codewort für „passive Haltung“ im Rahmen eines sexuellen Rollenspiels. Freilich sagten beim ersten Gerichtstag auch solche Zeugen aus, die durchaus Sex mit Tieren wünschten und deshalb mit den Angeklagten in Kontakt getreten waren. Sie waren dann überrascht, dass gar keine Tiere da waren und es sich nur um ein Spiel mit „Codeworten“ handelte.</p>
<p><strong>Freiwilligkeit und Einverständnis nachgewiesen</strong></p>
<p>Am 4. September 2009 schloss Andrea Humer die Öffentlichkeit aus. Die Zweitangeklagte zog es vor, gleich gar nicht bei Gericht zu erscheinen. Beide hatten 2006 nicht gedacht, dass ihr Treiben in der SM-Szene einmal solche Kreise ziehen sollte. Das Verfahren ist nun aber abgeschlossen und der Freispruch rechtskräftig. Strafverteidiger Friis konnte überzeugen, dass ihr Tun und Handeln 100 %-ige Freiwilligkeit und Einverständnis bei den „Interessierten“ und Perversen voraussetzte und niemand unter Zwang ein Sklave sein sollte.</p>
<p><strong>Großes Aufräumen</strong></p>
<p>Der Prozess hat auch einen anderen Nebeneffekt. Die beiden sind kein Paar mehr. Er lebt mittlerweile in Irland, sie in Deutschland. Aus der österreichischen SM-Szene haben sie sich weitgehend verabschiedet. Der Hauptangeklagte ging Ende 2007 in Konkurs, der Masseverwalter ist die bekannte Sankt Pöltner Kanzlei, die hier aus einem anderen Geschehen Bekanntheit erlangte. Im Sommer 2007 wollte Lamers noch mit Nora Frey ein Buch zu seinem Fall machen, mittlerweile hat er davon wieder Abstand genommen. Auch sonst änderten sich Dinge: Das amerikanische „Slaveforum.com“, das 2006 und 2007 noch 120.000 (!) eingetragene Mitglieder hatte, die sich unter Pseudonym über Sado-Maso-Techniken und Philosophien unterhielten, gibt es auch nicht mehr. Es wurde vom Netz genommen. Andere Domina-Webseiten, mit denen der Hauptangeklagte in Kontakt gestanden hatte, existieren ebenso nicht mehr. Sie wurden behördlich geschlossen. Es fand ein großes Aufräumen statt. Der Angeklagte zahlte hohe Verteidigungskosten im dreijeinhalbjährigen Kampf – und Lehrgeld. Die Lehre ist: Es geht eben im Internet nicht alles so ohne weiters.</p>
<p><strong>Materialschlacht gewonnen</strong></p>
<p>Was zurück bleibt, ist ein Gerichtsakt im Aktenlager des Landesgerichtes Sankt Pölten, der knapp 20 Bene-Ordner behördlich ausgewertetes Material aus einschlägigen Korrespondenzen und Telefonüberwachungsprotokollen mit zahlreichen „Interessierten“ der heimischen Sado-Maso-Szene umfasst. Aber auch durch die Verteidigung beigebrachte solide Textrecherchen, was Sklaverei im Sinne der BDSM-Philosophie ist und was Sklaverei im Sinne der rechtswissenschaftlichen Literatur ist. Das entlastene Material in dieser anstrengenden Materialschlacht überwog, wie das rechtskräftige Urteil beweist.</p>
<p>(Quelle: Gerichtsreporter Marcus J. Oswald &#8211; <a title="Marcus J. Oswald Pressebericht Mag Roland Friis" href="http://diegalerie.wordpress.com" target="_blank">http://diegalerie.wordpress.com</a>)</p>
<p>+++</p>
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		<title>Sprengstoff vor US-Botschaft: Täter enthaftet</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 01:38:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Asim C.]]></category>
		<category><![CDATA[Kriegsmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Plastiksprengstoff]]></category>
		<category><![CDATA[Rucksackbomber]]></category>
		<category><![CDATA[Verleumdung]]></category>

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		<description><![CDATA[Als „Rucksack-Bomber“ stand Asim C. (42) vor Gericht. Nun öffneten sich für ihn die Gefängnistore.
WIEN (m.s.). Er erhielt 15 Monate Haft, nun – nach Verbüßung der halben Strafzeit – ist er wieder frei: Die Rede ist von dem als „Rucksack-Bomber“ bezeichneten Bosnier Asim C. (42). Er war am 1. Oktober 2007 mit einem Rucksack voll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als „Rucksack-Bomber“ stand Asim C. (42) vor Gericht. Nun öffneten sich für ihn die Gefängnistore.</p>
<p>WIEN (m.s.). Er erhielt 15 Monate Haft, nun – nach Verbüßung der halben Strafzeit – ist er wieder frei: Die Rede ist von dem als „Rucksack-Bomber“ bezeichneten Bosnier Asim C. (42). Er war am 1. Oktober 2007 mit einem Rucksack voll Plastiksprengstoff und Zündern vor die amerikanische Botschaft in der Boltzmanngasse (9. Bezirk) gekommen. Er erklärte dabei, er sei kein Terrorist, sondern wolle das Material nur abgeben.</p>
<p>Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes waren damals jedenfalls, so gaben sie als Zeugen vor Gericht zu, „in Panik“ geraten und hatten den unheimlichen Besucher weggeschickt. Kurz darauf wurde dieser von der Polizei verhaftet. Im folgenden Strafprozess schilderte C. eben, dass er den Sprengstoff nicht zünden, sondern nur übergeben wollte. Das Gericht folgte dieser Verantwortung. C. erhielt „nur“ wegen Besitzes von Kriegsmaterial, wegen Urkundenfälschung (er hatte einen gefälschten Pass dabei) und wegen Verleumdung (er hatte einen 34-Jährigen als Sprengstoff-Lieferanten angeschwärzt) 15 Monate Gefängnis.</p>
<p>Laut Verteidiger Roland Friis lehnte das Vollzugsgericht eine vorzeitige bedingte Entlassung zunächst ab. Erst eine Beschwerde ans Obergericht brachte Erfolg.</p>
<p>(&#8221;Die Presse&#8221;, Print-Ausgabe, 04.09.2008)</p>
<p>+++</p>
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		<title>Balkan-Disko, Frauen, Koks und viele gute Vorsätze</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 01:35:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Mag Friis]]></category>
		<category><![CDATA[Rauschgiftdelikte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Suchtgiftdelikte]]></category>
		<category><![CDATA[Suchtmittel]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kokain-Prozess am Landesgericht Wien

(Wien, im August 2008) Es gibt Gerichtsfälle nach Suchtgiftgesetz, da wähnt man sich in der Balkan-Disko Freitag Nachts. Ein Haufen eleganter Jungserben in schnittigem Outfit als Angeklagte und Zeugen, ein Haufen gertenschlanke Belgrad-Schnitten als Zeuginnen, von denen eine sogar vor dem Richter angibt, dass sie 4.000 Euro netto im Monat verdient. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Kokain-Prozess am Landesgericht Wien<br />
</strong><br />
(Wien, im August 2008) Es gibt Gerichtsfälle nach Suchtgiftgesetz, da wähnt man sich in der Balkan-Disko Freitag Nachts. Ein Haufen eleganter Jungserben in schnittigem Outfit als Angeklagte und Zeugen, ein Haufen gertenschlanke Belgrad-Schnitten als Zeuginnen, von denen eine sogar vor dem Richter angibt, dass sie 4.000 Euro netto im Monat verdient. (Womit sagt sie nicht, es drang aber durch*…) Vier Starverteidiger (der alte Philipp, der neue Philipp &#8211; also Vater und Sohn, Reichenbach und Friis), die den Fall im Cafehaus unaufgeregt bei einer Melange absprechen &#8211; und routiniert heimspielen. Dazu der Verfahrensgegenstand Kokain, das beim Eiskönig “Zanoni” in der Mariahilferstraße gedealt wurde. Ein Polizeiermittler, der im Gerichtssaal mit allen vier Angeklagten per Du ist.</p>
<p>Am Ende drei Mal “Therapie statt Strafe” und ein Freispruch.</p>
<p><strong>Vero und die Glatze </strong></p>
<p>9 Uhr 15 im Gerichtssaal 104 des Landesgerichts Wien. Veroslav R., Spitzname “Vero”, und Davor M., Spitzname “Glatzkopf”, alternativ “Bodybuilder” werden aus der U-Haft vorgeführt. Modedesigner Sasa R., der auch für den ORF arbeitete, und der wortkarge Branko V. kommen auf freiem Fuß. Sie wurden Ende Mai 2008 nach zwei Wochen U-Haft entlassen. Draußen vor der Tür wartet eine große Gruppe Anhang, modisch gekleidet, als wär es Freitag Nacht und das Landesgericht ein Tanztempel am Hernalser Gürtel.</p>
<p><strong>Modedroge Kokain</strong></p>
<p>Drei der Angeklagten sind in Serbien geboren, der vierte in Melk, ist aber serbischer Herkunft. Alle Angeklagten sind zwischen 33 und 38 Jahre alt und stehen mitten im Leben. Es sind keine grindigen Junkies, sondern vitale, gutaussehende Burschen. Der Hauptangeklagte “Vero” ist massiv einschlägig vorbestraft. 2001 fasste er für eine große Menge Kokain-Dealen 2.5 Jahre aus. Er ging auf “Therapie statt Strafe”, begann erfolgreich ein Studium, geriet vor seiner Diplomarbeit in Stress und wurde 2007 wieder rückfällig.</p>
<p>Ein Novum hat diese Verhandlung. Sie hat einen “Haftungsbeteiligten”. Ein “Haftungsbeteiligter” ist im Strafprozess kein “Zeuge”, sondern einer, der ein Darlehen gab, um das er sich geprellt fühlt. Der “Haftungsbeteiligte” in diesem Fall ist der Schwiegervater eines Angeklagten und heißt Slavoljut C.. Er ist Serbe und lieh einem der vier 9.000 Euro Cash. Die hübsche Gerichtsdolemtscherin heißt übrigens Mag. Jahns-Milodanovic.</p>
<p><strong>Kultur der Lüge</strong></p>
<p>Der etwa 45-jährige Richter Nachtlberger  ist ein gütiger und besonnener Mann. Er ist nicht blöd. Er weiß, dass er bei Gericht oft angelogen wird. Im Zuge dieser Verhandlung wird er Daumen mal Pi etwa 40 Mal angelogen. Dabei wird den vier Serben gar nicht so viel vorgeworfen. Der bissige Staatsanwalt Leopold Bien legt es in seiner 16 Seiten langen Anklageschrift klar. Die Vier sind nur Teil eines Ganzen, an dem die Staatsanwaltschaft dran ist. Einer der vier Verteidiger, Roland Friis, hat derzeit den Kronzeugen dieses “großen Ganzen” als Mandanten (ihm werden gewerbsmäßiger Vertrieb von 120 Kilo (!) Koks vorgeworfen,</p>
<p>Prozess in Bälde, es geht um viele Jahre Haft; ein anderer Häuptling wurde bereits zu 9 Jahren Haft verurteilt.)</p>
<p>Das “große Ganze” ist im Großen und Ganzen ein Serben-Modedrogen-Ring in Wien, gegen den ermittelt wird.</p>
<p><strong>Ausschnitt</strong></p>
<p>“Wir verhandeln einen Ausschnitt einer großen Amtshandlung”, sagt der etwa 35-jährige, hochmotivierte Staatsanwalt Leopold Bien in seiner Eröffnung. Hier säßen nur “Unterhändler und Zwischenhändler”. Er nimmt die Sache dennoch ziemlich persönlich, denn die Angeklagten haben ihm sehr viel Arbeit gemacht. Minutiös listet er in seiner 16-Seiten-Anklageschrift ein Dutzend Namen auf, Mann und Nase, wer wem Kokain entweder im Freundeskreis gegen Einkaufspreis “überlassen” oder im Kundenkreis gegen Aufpreis “verkauft” hat. Die Polizei-Falle schnappte relativ früh zu. Die Dealerei und Nehmerei begann laut “reumütigen Geständnissen” im Juni 2007, intensivierte sich um Neujahr und endete mit Telefonüberwachungen im April 2008. Ein Zugriff im Eissalon “Zanoni” in der Mariahilferstraße beendete diese Episode am 6. Mai 2008.</p>
<p><strong>Mann und Nase</strong></p>
<p>Die Angeklagten sind gut von ihren Verteidiger-Profis gecoacht. In der Coachingzone “Halbgesperre” der Justizanstalt Josefstadt wurde jede Antwort durchbesprochen. Und die meisten halten sich im Geviert des Gerichtssaals daran. Bei einer Gruppe von vier Angeklagten geht es der Verteidigung hauptsächlich um “Aussagedisziplin”. Immer wieder mahnt Alt-Profi Peter “der alte” Philipp seinen Mandanten Davor M.(”Glatzkopf”, “Bodybuilder”) an, indem er ihm öfter auf die Schulter klopft: “Du bestätigst die Menge und den Zeitraum.” Mehr brauche er nicht zu sagen. Denn er ist “voll geständig.” (103 Gramm Koks hat man bei einem misslungenen Deal nahe Westbahnhof ja gefunden.)</p>
<p><strong>Gut gecoachte Angeklagte</strong></p>
<p>Nur der Erstangeklagte Veroslav R. , obwohl gut gecoacht von Roland Friis, schweift etwas vom Thema ab. Er will sich plötzlich nicht mehr daran erinnern, dass er schon im Juni 2007 kokste, sondern verlegt eigenwillig den “Zeitraum” in den Jänner 2008. Das macht die Verteidigerriege kurz nervös, die im Cafehaus eine einheitliche Verantwortung als Entgegenkommen an den Staatsanwalt beschloss. Alle drei Überführten koksten und dealten ab Juni 2007 mit rund 35-prozentigem Kokain. Ja, das geben alle zu &#8211; dafür wollen alle eine Therapie.</p>
<p><strong>Ein Freispruch</strong></p>
<p>Einer der vier bekennt sich nicht schuldig. Der zwei Mal (nicht nach Drogen) vorbestrafte Bauspengler Branko V. (Verteidigung: Alexander “der neue” Philipp). Er lehnt Drogen strikt ab. Ihm wurden genau aus diesem Grund “Fahrer-Tätigkeiten” vorgehalten, die aber nicht erhärtet werden konnten. Alexander Philipp weist in einem brillianten Verteidiger-Schachzug Richter Nachtlberger nach, dass der OGH in seiner jüngsten Rechtssprechung darlegt, dass &#8211; fachjuristisch gesagt &#8211; eine “Betretungssituation” (Festnahme durch Polizei) noch keine “Tatbeteiligung” ist.</p>
<p>Auf deutsch: Branko V. saß zwar mit seinen Serben-Kumpels Veroslav “Vero” Rasic und Davor “Glatzkopf” Maksimovic im Eissalon “Zanone” am Tisch, als “Vero” von “Glatzkopf” 50 Gramm Kokain (Reinsubstanzgehalt über 50 %) erwerben wollte (”Glatzkopf” bot ihm sogar 103 Gramm an, “Vero” wollte aber nur 50 Gramm abnehmen). Die Polizei ging dazwischen und beschlagnahmte alles. Doch Branko V. saß nur am Tisch dabei. Er “duldete die Tathandlung” (die er jedoch vor Gericht abstritt; man habe “nur ein Eis gegessen”). Selbst bei einer “Duldung” einer kriminellen Handlung ist eine Betretung noch keine Tathandlung, sagt der OGH in der Ausführung der Rechtsfrage. Richter Nachtlberger ist beeindruckt. Daher Freispruch für den einzigen Schuldlosen.</p>
<p><strong>Drei “umfassend reumütige” Nasengeständnisse</strong></p>
<p>Die drei anderen Mode-Kokser haben das reumütige Geständnis wohl vorbereitet. Das große Geschäft wollen sie mit ihrer monatelangen Dealerei nicht gemacht haben. Hauptangeklagter und Student “Vero” Rasic, 33, kaufte Koks beim Dealer seines Vertrauens um 45 Euro pro Gramm und verkaufte an Kokser seines Vertrauens um 70-75 Euro pro Gramm weiter. Das besserte sein monatliches Nettogehalt in einem Bauunternehmen von 1.500 Euro etwas auf. Aber auch nicht wirklich. In Wahrheit war es ein Nullsummenspiel, weil er den Gewinn von &#8211; laut Eigenaussage &#8211; “3.000 Euro” im Tatzeitraum durch die eigene Nase blies. Bei &#8211; laut Eigenaussage &#8211; 3 Gramm Koks-Verbauch pro Woche gab er eben diese 3.000 Euro dafür aus.</p>
<p><strong>“Glatze” gilt als “Kopf”</strong></p>
<p>“Glatzkopf” (alias: “Bodybuilder”) Davor M., geboren 1971 in Belgrad, gilt als Teil dieses Unterhändler-Rings. Der gedrungene, auftrainierte Muskelmann soll energisch nach Käufern gesucht haben. Auf den Telefonüberwachungen (2008) tritt er sehr aktiv in Erscheinung. Doch verdient will er damit nichts haben, sagt der von Verteidiger-Altfuchs Peter Philipp Vertretene. Richter Nachtlberger: “Was waren bei Ihnen die Gewinnspannen?” “Glatzkopf” (auf serbokroatisch zur Dolmetscherin): “Ich habe um 40 Euro das Gramm angekauft und um 45 Euro das Gramm verkauft.” Richter Nachtlberger, kopfschüttelnd: “Glaubt man gar net, was das mit Drogen für ein schlechtes Verdienst ist. Da kann man ja auch Regalbetreuer im Supermarkt werden.” Die Aussage der “Glatze” war gecoacht. Unter der Hand war in der Gerichtspause zu erfahren, dass “Glatze” in Wahrheit der Kopf des Rings ist. Er stellt sich auch als “süchtig” dar. 3-5 Gramm pro Woche gingen durch seine Nase.</p>
<p>Dann geht es noch um 9.000 Euro Cash, die “Glatzkopf” in seiner Wohnung bunkerte. In Bar. Im Kleiderschrank. Richter: “Woher ist das Geld, denn es ist ja nicht üblich, dass man so viel Bargeld im Kleiderschrank hat?” Ein “Geschenk seiner Schwiegervaters”, erklärt “Glatzkopf” der Dolmetscherin. Der “Haftungsbeteiligte”, Schwiegervater Slavoljut C., an den Unterarmen mehrfach tätowiert, bestätigt das zur Dolmetscherin.</p>
<p>Er habe das Geld dem Angeklagten “geliehen” für einen “Rechtsanwalt” und “Wohnungsbedarf”. Der Richter wird nicht ganz schlau daraus. Der Staatsanwalt bleibt dabei, dass es sich um Drogengeld handelt und beantragt “Abschöpfung”.</p>
<p><strong>Modeschöpfer und Modedroge</strong></p>
<p>Reinen Tisch macht “Modeschöpfer” Sasa R., 38. Seine Augen glänzen während der ganzen Verhandlung, denn es geht um “sein Thema”. Zu Koks muss ihm niemand etwas erzählen. “Ich bin Kokain-Konsument seit 15 Jahren” erklärt er dem Richter ungefragt und in einer entwaffnenden Offenheit. Vorbestraft ist er dennoch nicht. Die zweiwöchige U-Haft waren ihm Haftübel genug, erklärt sein Sonnenschein-Verteidiger Andreas Reichenbach. Mittlerweile ist er bei “p.a.s.s.” und macht Entzug. Er hat mehrere Jobs, unter anderem sei er Programmentwickler bei einem serbischen TV-Sender. Zu kleiden weiß er sich vorzüglich. Er war (oder ist) auch Stylist beim ORF. Er war: Power-Kokser. 1-2 Gramm gingen täglich durch seine Nase, sagt er. Einkauf für 45 Euro pro Gramm, Weiterverkauf für 80 Euro pro Gramm, gibt er zu Protokoll. “Eigentlich machte ich immer Verlust. Mein Verdienst ging durch die Nase. Es war kein Ferarri, aber viel.” Der Richter versteht die Anspielung auf Reinhard Fendrich nicht.</p>
<p>Bei Ridel ist noch die Sache mit dem Geld. Man fand in der Küchenschublade 3.200 Euro. “Diese gehören aber meiner Freundin”, so der Angeklagte. Ja, die Frau Freundin. “Sie verdient mehr als ich, nämlich 4.000 Euro netto im Monat.” Der Richter frägt nicht genau nach, wie dieses Verdienst zu Stande kommt und auch nicht, warum jemand 3.200 Euro Bares in der Küchenlade hat. “Für eine Reise nach Spanien” habe es die Freundin zurückgelegt. Man wollte “auswandern.” Der Richter verliert den Durchblick. Der Staatsanwalt bleibt dabei, dass es sich um Drogengeld handelt und beantragt “Abschöfpung”.</p>
<p><strong>Frau Freundin verdient 4.000 netto im Monat</strong></p>
<p>Die Frau Freundin, 30, klein, schlank, blond, sagt dann als “Zeugin” tatsächlich dasselbe noch einmal aus. “Es ist mein Geld. Ich habe es zur Seite gelegt. Wir wollten nach Spanien auswandern.” Eine Arbeitsbestätigung hatte sie auch mit. Verteidiger Andreas Reichenbach erkennt aber hierin die Grenze und baut den Bluff nicht weiter aus.</p>
<p>Wie der Herausgeber unter der Hand erfuhr, verdient Frau Freundin, die über eine laszive, erotische Ausstrahlung verfügt, ihre 4.000 Euro netto im Monat mit “Escort Service”. Eine “Arbeitsbestätigung” darüber vorzulegen, hätte es wohl etwas zu weit getrieben. Frau Freundin scheint übrigens auch in der Anklageschrift als “Abnehmerin” von Koks auf.</p>
<p>Auf die meisten Zeugen wird vom Gericht verzichtet. Die Moden-Schau um die Mode-Droge findet nicht statt. Nur einen will der Richter noch hören, um die Märchenstunde zu beenden. Den Polizisten, der die Festnahme am 6. Mai 2008 im Eislokal durchführte.</p>
<p><strong>Der vertrauliche Ermittler</strong></p>
<p>Bezirksinspektor Rudolf Stelzer könnte als amerikanischer Tourist durchgehen. Optisch und charakterlich. In Amerika ist es üblich, sich zu duzen. Der Inspektor legt einen Auftritt hin, der alle (angenehm) überrascht. Er beweist, dass es das Vertrauensklima zwischen Kriminellen und Guten noch gibt. Auf die Frage des Richters, die Festnahme noch einmal näher zu erläutern, schildert Stelzer die vorgängige Telefonüberwachung. Man habe gewußt, dass eine “Übergabe” im “Zanoni” stattfindet und legte sich auf die Lauer. Dann kamen die Giftverkäufer.</p>
<p>Der Richter will wissen: “Wer ist gefahren?” Es geht um die Beitragstäterschaft des vierten Angeklagten. Bezirksinspektor Stelzer kommt ins Stocken, zum Richter: “Ich glaube Vero, oder…” Dann wendet sich der Zeuge direkt an die Angeklagten: “Vero, bist Du gefahrn? Oder bist Du gefahren, Davor?” Da müssen alle Anwälte grinsen. Das Publikum lacht. Sakrastischer Zwischenruf von Peter “der alte” Philipp zum Zeugen: “Seit wann san ma denn mit den Angeklagten per Du? Wo gibt’s denn des?”</p>
<p>Zeuge: “Vero, bist Du gefahrn? Oder bist Du gefahren, Davor?”</p>
<p>Der Richter glaubt sich verhört zu haben, vergewissert sich: “Gute Frage. Herr Inspektor, sind Sie immer mit Beschuldigten gleich per Du?” Inspektor: “Nein, ich dachte, das ist kein Problem. Aber ich kann auch das Du-Wort zurückziehen, wenn das ein Problem ist.” Zwischenruf Anwalt Reichenbach: “Na, na, wir haben ja nichts dagegen. Das zeigt ja nur, dass wir alle ein vertrauliches Klima miteinander haben.”</p>
<p>Letztlich klärt der Zeuge zur Sache, dass die Schutzbehauptungen der Angeklagten, dass sie bei Zanoni “Eis essen” waren, falsch sind. Weder hat die Bedienung lange gebraucht noch war das Eis aus. Inspektor Stelzer stellt klar:</p>
<p>“Als wir gekommen sind, war der Tisch leer.” Auch die Schutzbehauptung der Angeklagten, sie wären eine Stunde beisammen “bei einem Eis” gesessen, wäre falsch.</p>
<p>“Zehn Minuten nach deren Eintreffen gingen wir hinein und beendeten das.” Beschlagnahmt wurden: 103 Gramm Kokain. Hochprozentiges!</p>
<p><strong>Milde Urteile</strong></p>
<p>Bei den Schlussanträgen zeigt sich die Qualität von engagierten Verteidigern. Aus dem Köcher werden alle möglichen Arbeitsplatzgarantien, Studien- und Schulzeugnisse gezaubert. So laufen nun einmal Strafverfahren.</p>
<p>In diesem künstlichen Umfeld, das von außerhalb des Landesgerichts manchmal surreal bis unwirklich erscheint, zählt nur “was im Akt ist”. Alles dafür, dass es sich bei schwer Angeklagten um rechtstreue Bürger handelt.</p>
<p>Verteidiger Friis, der für das Verfahren mitten in der Nacht aus dem Urlaubsort wegfuhr und nach Prozessende wieder an seinen Urlaubsort fährt, erwähnt in seinem perfekt emotional aufgebauten Plädoyer sogar den Schulanfang am 1. September 2008, den sein Hauptangeklagter “unbedingt miterleben” möchte. Alles andere wäre unmenschlich. In der Tat: Seine Tochter ist Taferlklasslerin. “Ein Neubeginn, den ihm das hohe Gericht nicht verwehren möge”, greift er tief in die Trickkiste.</p>
<p>Sein Erstangeklagter Veroslav R. ist aus Verteidigersicht ein harter Knochen. Schon einmal wurde er (2001) wegen Kokaindealens hoher Mengen verurteilt zu 2.5 Jahren Strafe verurteilt, die mit Therapie “ersetzt” wurde.</p>
<p>Roland Friis gelingt das Meisterstück: Sein Mandant erhält wieder 2.5 Jahre Haft wegen Kokainbesitzes und Handelns. Wieder muss er nicht ins Gefängnis, sondern geht auf “Therapie”. Das “Gericht möge ihm diese zweite Chance geben”, fleht Friis im Schlussplädoyer. Das Gericht gibt die Chance und der Mandant von Friis kan nach Hause gehen. Der Richter schöpft 5.730 Euro “Drogengeld” ab.</p>
<p>Die Reumütigen: 2,5 Jahre Haft, 2 Jahre Haft, 9 Monate Haft</p>
<p>Kokaindealer Davor Maksimovic (Verteidiger: Peter “der alte” Philipp) erhält zwei Jahre Haft, geht aber auch auf “Therapie” gem § 39 SMG. Abschöpfung: 3.600 Euro.</p>
<p>Langzeitkokser (”ich nehme seit 15 Jahren”) Sasa Ridel (Verteidiger: Andreas Reichenbach) erhält 9 Monate teilbedingt (6 Monate unbedingt). Er geht bereits freiwillig zu “p.a.s.s.” Pinkeln und in eine Psychotherapie. Abschöpfung: 470 Euro.</p>
<p>Freigesprochen wird der schweigsame Branko Vasiljevic (Verteidiger: Alexander “der neue” Philipp), da Beisitzen bei einem Eis im Eissalon, selbst wenn das Eis nicht geliefert wird und stattdessen 103 Gramm Koks am Tisch liegen, noch keine Straftat ist.</p>
<p>Da die drei Anwälte (Philipp Vater, Reichenbach, Friis) schon vorsorglich einen “Therapieplatz” bestellt haben, gehen alle drei in eine Therapie statt Strafe. Die schlanken Serben-Freundinnen im Publikum, davon zwei über Gebühr mit großflächigen Armtatoos verziert, sind zuerst entsetzt, als sie hören “Haft”!</p>
<p>Dann sind sie erleichtert, als ihnen erklärt wird: Keine Haft, sondern “Therapie” für ihre Koks-Freunde!</p>
<p><strong>Urteile rechtskräftig</strong></p>
<p>Staatsanwalt Leopold Bien macht Rechtsmittelverzicht (RMV) bei allen, verlangt aber, dass die beschlagnahmten “9.000 Euro aus dem Kleiderschrank” als “Drogengeld” eingestuft werden. Er fordert lang und breit einen Sonderbeschluss. Nach einigen Debatten mit Richter und Anwälten zieht er diese Forderung wieder zurück.</p>
<p><strong>Alle Urteile sind rechtskräftig.</strong></p>
<p>Das Verfahren zeigt eines: “Tango Korrupti, wenn einer draufkommt und entpuppt di, nimmst du dir einfach einen Anwalt, der was kann halt &#8211; und bist schwuppti-wupp davon.” (Rainhard Fendrich)</p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)</p>
<p>+++</p>
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		<title>Drei tschetschenische Schmalspurmafiosi wollten Wiener Juden erpressen</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 01:29:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bedingte Haftstrafe]]></category>
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		<category><![CDATA[Schwere Erpressung]]></category>
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(Wien, im August 2008) Mario Puzo hat mit seinem Roman “Der Pate” wohl viel Schaden angerichtet. Er schrieb 1969 die fiktive Geschichte einer Luxus-Mafiafamilie, die eine kriminelle Organisation war. Francis Ford Coppola hat mit seiner cineastischen Gangsteroper “Der Pate (I-III)” wahrscheinlich noch mehr Schaden angerichtet. Er gab der Romanvorlage schöne Luxus-Gesichter: Zuerst mit Marlon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Landesgericht Wien</strong></p>
<p>(Wien, im August 2008) Mario Puzo hat mit seinem Roman “Der Pate” wohl viel Schaden angerichtet. Er schrieb 1969 die fiktive Geschichte einer Luxus-Mafiafamilie, die eine kriminelle Organisation war. Francis Ford Coppola hat mit seiner cineastischen Gangsteroper “Der Pate (I-III)” wahrscheinlich noch mehr Schaden angerichtet. Er gab der Romanvorlage schöne Luxus-Gesichter: Zuerst mit Marlon Brando (1972), dann mit den jungen Al Pacino und Robert de Niro (1974). Seither will jeder Möchtegern-Mafiosi der westlichen Welt wie der junge Michael Corleone denken und wie der junge Vito Corleone aussehen.</p>
<p>Beide gingen übrigens beim jüdischen Österreicher Lee Strasberg in dessen New Yorker Schauspielschule, wo sie das “Method Acting”, also das “innere Erleben von Rollensituationen” perfektionierten. Die Nachwuchskünstler im realen “Mafiagewerbe” vergessen, dass Film und Wirklichkeit zwei paar Schuhe sind.<br />
Film und Realität</p>
<p>Drei geschniegelte Tschetschenen (19, 21, und 25) saßen am 6. August 2008 im Saal 106 am Wiener Landesgericht vor einem Schöffensenat. Ihnen wurde “Schwere Erpressung” an zwei jüdischen Wiener Geschäftsleuten vorgeworfen, die einen Eissalon am Schwedenplatz (”Fratelli”) betreiben. Ein Angeklagter saß in U-Haft, zwei kamen auf freiem Fuß. Einer kam mit weißen Lackschuhen, die eine schwarze Schuhspitze hatten, dazu weißes Rüschenhemd, drei Knöpfe offen. Man dachte schon wieder an die Klamottenkiste aus den Mafiafilmen und möchte Coppola einen Beschwerdebrief schreiben und Puzo einen in den Himmel.</p>
<p>Bemerkenswert: Der Saal 106 ist ein mittelgroßer Saal am Landesgericht Wien. Er war gesteckt voll mit Zuhörern. Mindestens fünfzehn Frauen mit Schleiertuch, junge und alte, verfolgten den Prozess, dazu gut zehn Männer. Muslimische Mütter, Schwestern, Tanten, Nichten, Väter, Onkels, Brüder. So viele Tschetschenen sieht man sonst nur im Asylheim oder in Traiskirchen. (Oder auf der Wiener Donauinsel beim Grillen, wo kürzlich die Messer locker saßen &#8211; aber das ist wieder eine andere Geschichte.)</p>
<p><strong>Geldnot für Internetcafé</strong></p>
<p>Die Geschichte ist vertrackt. Klar ist: Die drei wollten mehr als sie konnten. Zum Beispiel: Sich mit einem Webcafé selbständig machen. Einer der drei war schon einmal Unternehmer. Er ging aber in Konkurs. Einer der drei hatte kürzlich in Bratislava eine Auseinandersetzung und wurde dreimal angeschossen. Aus der Slowakei zurück, erfuhr man Neues in Wien. Zwei jüdische Unternehmer, die am Wiener Schwedenplatz einen gutgehenden Eissalon betreiben, würden unter Druck gesetzt. Gerüchte rasten. Tatsächlich: Auf dieses Lokal wurde von Unbekannten ein Buttersäureattentat und ein Angriff mit Baseballschlägern verübt. Davon bekamen die Tschetschenen Wind. Dann liefen viele Telefonate, die in der Fernüberwachung von der Polizei mitgehört wurden.<br />
Trittbrettfahrer und Schutzgelderpresser</p>
<p>“30.000 Euro” wolle man von den jüdischen Wiener Kaufleuten, dann sorge man für Ruhe im Gebälk. Man bot also Dienste an und wollte auf tschetschenische Weise ins Geschäft kommen. Dann gab es für alle drei eine U-Haft, für den Rädelsführer bis zur Verhandlung.</p>
<p>Beim Prozess war das Trio kleinlaut und “voll geständig”. Der Staatsanwalt war leicht angefressen, dass die beiden Opfer, das jüdische Brüderpaar, nicht als Zeugen erschienen. “Wieder einmal sitzen nur kleine Fische vor Gericht”, maulte er. Auf die zeugenschaftliche Einvernahme der Polizeibeamten wurde verzichtet. Die genauen Hintergründe rund um den Eissalon “Fratelli” wurden öffentlich nicht erörtert. Schade, weil man gerne wissen möchte, ob man dort noch in Ruhe sein Eis essen kann, oder nicht.</p>
<p>Die verhinderten “Erpresser” dürften auch nicht die ganz großen Mafiakontakte haben, wie aus Verteidigerkreisen zu hören ist: Es gab bei den Honorarzahlungen anhaltende Schwerhörigkeit.</p>
<p><strong>Bedingte für Schmalspurmafiosi</strong></p>
<p>Die drei Angeklagten, die aus dem ehemaligen Kriegszentrum Groszny stammen, waren unbescholten. Daher gab es bedingte Haftstrafen für den Versuch der “Schweren Erpressung”: 18 Monate, 15 Monate und 12 Monate, bewährt auf drei Jahre. Die U-Haft wurde aufgehoben.</p>
<p>Am Ende war grenzenlose Freude und viel Schulterklopfen unter den angereisten Clans und Großfamilien. Freude auch bei den Verteidigern Roland Friis und Alexander Philipp (der “junge Philipp”).</p>
<p><a title="Marcus J. Oswald Pressebericht Mag Roland Friis" href="http://diegalerie.wordpress.com/2008/08/07/drei-tschetschennische-schmalspurmafiosi-wollten-wiener-juden-erpressen/" target="_blank">http://diegalerie.wordpress.com/2008/08/07/drei-tschetschennische-schmalspurmafiosi-wollten-wiener-juden-erpressen/</a></p>
<p>+++</p>
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