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Extrem dicke Frau will Raubopfer sein – Friis schafft Freispruch

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Raub von marcusjoswald am 12. August 2009

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 11. August 2009) Eigentlich sah alles klar aus. Eine extrem dicke Frau will beraubt worden sein und machte eine Anzeige. Ein Mann habe ihr das Küchenmesser an den Bauch gesetzt, nachdem sie vom nächtlichen Einkauf in den Gemeindebau Engerthstraße 247 zurückgekommen war. Sie hatte bei der Tankstelle „Red Bull und Zigaretten gekauft“, um sich gesund zu ernähren.

Sie wurde am frühen Morgen des 28. Juni 2008 tatsächlich beraubt, denn ihre entwendete Handtasche wurde in einem Fußballkäfig im Gemeindebau gefunden. Die 100 Euro waren tatsächlich weg, auch die Bankomatkarten. Doch der junge, schmächtige Angeklagte war es nicht. Der Vorstadtadvokat und Strafverteidiger Roland Friis holte ihn im Mai 2009 nicht nur aus der Wiener U-Haft, er brachte am 11. August 2009 nun auch die Anklage „Schwerer Raub“ und „Raub“ komplett weg. Der Angeklagte wird rechtskräftig freigesprochen.

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Wenn dieses Raubopfer nicht 180 Kilo wiegt, weiß man es nicht mehr. Sie ist eine stattliche Erscheinung. Als sie zur Tür hereinkommt, machen alle große Augen. Sie nimmt Platz und füllt den Zeugenstuhl gut aus. Friis geht auch mittlerweile etwas in die Breiten, aber noch nicht so wie dieses Raubopfer. Als sie zu erzählen beginnt, werden Widersprüche klar. Richter Georg Olschak, mittlerweile ohne Vollbart, stellt zahlreiche knifflige Fragen. Der Angeklagte trägt einen adeligen Namen, ein Palais in Wien heißt wie er. Der 23-jährige Angeklagte hat auch sonstige Leiden, saß schon einmal in der „Geschlossenen“. Daher befragte ihn Gutachter Heinz Pfolz. Der Sachverständige und pensionierte Baumgartner Höhe-Primar indiziert Zurechnungsfähigkeit.

Aussage gegen Aussage

Es steht Aussage gegen Aussage, was bei einem Raubfall oft der Fall ist, weil es eine Eins-zu-Eins-Situation ist, die im Normalfall so ausgeht, dass der Räuber das Raubopfer durch Geschwindigkeit oder Gewalt oder die Kombination aus Geschwindigkeit und Gewalt überrascht, beraubt, mit der Sore (Beute) flieht und am Ende identizifiziert wird. Die Enttarnung erfolgt entweder durch das Opfer selbst oder durch zufällige Zeugen. In diesem Fall (55 St 166/09w) gibt es keine Zeugen, denn es war nachtschlafene Zeit. Und das Raubopfer hat eine schlechte Wahrnehmungsgabe.

Das Schwergewicht aus dem Gemeindebau (und aus der Türkei) schildert, wie es zum Raub kam: Als sie im Durchgang zu ihrer Stiege ging, spürte sie einen Schatten hinter sich. Er sagte: „Gib mir Deine Tasche oder ich steche zu.“ Der Richter, der früher ein bissiger Untersuchungsrichter war, will wissen: „Kennen Sie ihn aus dem Gemeindebau?“ Das Schwergewicht: „Nein.“ Richter, weiß mehr: „Wissen Sie, dass er ein Freund ihres Sohnes ist?“ Redbull-Genießerin: „Davon weiß ich nichts.“ Der Richter blättert immer wieder im Akt und stochert so penibel wie er heute rasiert ist. Duzende Fragen richtet er an das Raubopfer, denn es ist ein Friis-Akt. Friis-Akte sind besondere Akte. Es sind defragmentierte Akte.

Defragmentierter Akt

Es wie mit der Computerfestplatte: Man muss sie defragmentieren. Dann setzen sich die Elemente, die auf den ersten Blick zusammenpassen, aber unsauber knattern, neu zusammen. Eine Raubanklage mit einem deklarierten Opfer (dessen Handtasche tatsächlich geraubt wurde) und einem Tatverdächtigen, der einige Wochen sogar mit schwerem Vorwurf in U-Haft saß, klingen im ersten Blick harmonisch. Bis die Harmonielehre der Anklageschrift versagt.

Richter und Verteidiger haben im Arbeitsansatz etwas gemein: Sie forschen nach der Wahrheit und lassen sich nicht blenden. Friis arbeitete sich gut ein. Da für den Floridsdorfer der Weg über die Reichsbrücke nicht weit in die Engerthstraße ist, machte er einen Abstecher zum Tatort und sich ein Bild.

Zweiten Täter falsch verdächtigt – saß in Haft!

Es gibt Ungereimtheiten, die im Akt dokumentiert sind. Vor allem stört der lange Zeitraum zwischen Tat (28. Juni 2008) und Anzeige durch die Frau (7. Mai 2009, Opfer „erkannte“ den Angeklagten im Gemeindebau). Der Richter ist unzufrieden mit dem Szenario, frägt das 180-Kilo-Raubopfer: „Sie sagten, ein anderer war auch dabei. Es waren also zwei Täter?“ „Ja.“. Richter Olschak: „Sie haben dann im Mai 2009 noch einen Türken im Spar-Markt gesehen und nannten diesen in ihrer Anzeige der Polizei als zweiten Täter.“ Zeugin: „Stimmt.“ Richter: „Das Problem ist, dass dieser Türke zum Tatzeitpunkt 28. Juni 2008 seit sechs Monaten bei uns in Haft saß und es nicht gewesen sein kann!“ Der Richter bleibt trotzdem ganz ruhig. Friis bleibt sowieso ganz ruhig. Er hielt schon das kürzsteste Einstiegsplädoyer aller Zeiten. Er sagte: „Mein Mandant ist unschuldig. Ich beantrage Freispruch.“

Messer im Psycho-Griff oder anders

Im Beweisverfahren stellt der Anwalt der Vorstadt Roland Friis dem Raubopfer die obligaten Fangfragen: „In welcher Hand hat der Täter das Messer gehalten?“ (Rechts.) Opfer vermutet rechts. „Wie hat er das Messer gehalten?“ (ausgestreckter Daumen über Klinge oder von Klinge weg; diese Frage ist deswegen immer wieder in Raubprozessen wichtig, weil in Raubprozessen von Zeugen viel fantasiert wird, und es auf die Körperhaltung Rückschlüsse zulässt. Beim Hitchcock-Psycho-Griff zum Beispiel – Daumen von Klinge weg – ist die Körperhaltung aufrechter als beim Daumen-über-Klinge-Griff). Das Red Bull-Opfer glaubt zu wissen, es war „Daumen-über-Klinge-Griff“. Friis will ferner wissen, ob der Mann tätowiert war. Die stattliche Zeugin hat keine Peckerl gesehen. Friis legt dem Richter vor, dass sein 23-jähriger Angeklagter – laut Tattoo-Studio – seit 2006 tapeziert ist.

Die Geheimwaffe wurde nicht ausgepackt. Zeuge Erich T. junior hätte gewusst, dass der Angeklagte mit dem Adelsnamen immer eine Baseballkappe trägt. Er wurde nicht einvernommen, da die Sachlage für einen Freispruch längst klar war.

Friis hat viele Zeugen mit. Darunter den Sohn des Trafikanten des Herausgebers. Erich Tremmel junior wohnte eine Zeitlang mit dem Angeklagten zu Zweit in einer Wohnung. Daher weiß er, dass der immer eine Baseballkappe trägt. Nur der Räuber vom 28. Juni 2008 trug keine Baseballkappe. Doch das kommt gar nicht mehr zur Sprache.

Instanz OLG Wien wies auf Aktenwidersprüche hin

Der Richter ist im Akt eingelesen und blättert tief. Der Fall ist unrund. Das Instanzgericht OLG Wien brachte sich zur Entlassung des Raubangeklagten aus der U-Haft bereits in einer deutlichen Stellungnahme ein, die eine Verurteilung fast unmöglich macht. Die Widersprüche der Akteninhalte sind zu groß. Mag sein: Die etwa 40-jährige Sevgi G. wurde überfallen und beraubt. Aber weder der Wiener aus Altadel war es, noch der „Türke“, der nämlich im Juni 2008 seit sechs Monaten durchgehend (und danach) in Haft saß.

Richter und die Schöffen haben genug gehört. Keine Fragen von den männlichen Schöffen. Kürzestplädoyer der Staatsanwältin: „Wie schriftlich.“ Minimalistenplädoyer von Advokat Friis: „Ich beantrage Freispruch.“ Kurze Beratung. Nach zehn Minuten: Freispruch.

„Willst Du Frieden, bereite den Krieg vor“

Beim Zusammenpacken erzählt Roland Friis: „Wir hätten fünf Zeugen stellig gehabt. Kennst Du den Satz? Si vis pacem, para bellum. Das ist Latein.“ Herausgeber: „Seit wann kannst Du Latein?“ Friis: „Latein für Angeber. Da gibt es so ein kleines Büchlein.“ Ende gut, alles gut.

Danach geht die ganze Partie ins Adam und feiert den Freispruch. Die Rechnung übernimmt der Adelige, der wie das Palais auf der Zweierlinie heißt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Raub)



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