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	<title>Friis &#187; Pressespiegel</title>
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		<title>Häftling bedroht Häftling mit dem Umbringen: Freispruch</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 14:17:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Unschöne Szenen sollen sich kürzlich in der Strafhaft in Wien abgespielt haben: Ein Gefangener soll seinen Kollegen aufgefordert haben, ihm seine Tablettenration zu überlassen, was dieser ablehnte. Daraufhin soll es Prügel und Morddrohungen gesetzt haben. Es folgten Strafanzeige und Anklage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schwerer Nötigung. In der Hauptverhandlung fiel auf, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unschöne Szenen sollen sich kürzlich in der Strafhaft in Wien abgespielt haben: Ein Gefangener soll seinen Kollegen aufgefordert haben, ihm seine Tablettenration zu überlassen, was dieser ablehnte. Daraufhin soll es Prügel und Morddrohungen gesetzt haben. Es folgten Strafanzeige und Anklage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schwerer Nötigung.</p>
<p>In der Hauptverhandlung fiel auf, dass es keinerlei sichtbare Verletzung des Bedrohten gab. Auch hatte der Angeklagte (verteidigt von Mag. Friis)  eine Erklärung parat, warum sein Zellenkollege die ganze Geschichte erfunden habe: Die Freundin des Bedrohten sitzt in der selben Anstalt ein und wollte der Bedrohte in eine Zelle verlegt werden, von der aus er mit seiner Frau über die Fenster reden konnte.</p>
<p>Dem Richter war die Suppe zu dünn und er sprach den Angeklagten frei.</p>
<p>www.gerichtsreporter.at</p>
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		<title>Freispruch von schwerem Raubüberfall</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 17:07:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Überfall mit Waffe nur erfunden???

Den 2. September 2008 werden die Studenten Thomas W. und Stefan P. wohl lange nicht vergessen:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellspacing="3" cellpadding="0" width="574">
<tbody>
<tr>
<td width="569" valign="top"></td>
</tr>
<tr>
<td width="569" valign="top"><strong>Überfall mit Waffe nur erfunden???</strong></p>
<p>Den 2. September 2008 werden die Studenten Thomas   W. und Stefan P. wohl lange nicht vergessen: Am Heimweg in einen Wiener   Nobelbezirk treffen die beiden auf zwei angetrunkene Raufbolde, mit denen es   sogar zu einem kleinen Handgemenge kam. Da niemand ernsthaft verletzt wurde   verzichteten die Studenten auf eine Anzeige.</p>
<p>Umso größer war dann die Überraschung, als die   beiden dann ein Monat später eine Vorladung zur Polizei bekamen. Die beiden   Radaubrüder hatten Mitte September Anzeige wegen bewaffneten Raubüberfalls   erstattet! Kein Wunder, dass die Studenten aus allen Wolken fielen. Beide   bestritten energisch, die beiden Kontrahenten mit einer Waffe überfallen zu   haben.</p>
<p>Leider hatten die Studenten keine Zeugen und so   mündete die polizeiliche Ermittlungsarbeit in einer Anklageschrift wegen   schweren bewaffneten Raubes, der Strafrahmen dafür beträgt  bis zu   15 Jahren Gefängnis.</p>
<p>Es stand somit viel auf dem Spiel und die   Verteidiger ( Mag. Friis und Dr. Luks) suchten fieberhaft nach entlastenden   Beweisen. Nachdem im Bereich des Tatorts drei Überwachungskameras installiert   waren, versuchte die Verteidigung, die Überwachungsbilder durch das Gericht   beschlagnahmen zu lassen: Dieser Beweisantrag der Verteidigung wurde zwar   bewilligt, leider waren aber keine brauchbaren Bilder vorhanden.</p>
<p>Mag. Friis entschloss sich darauf hin, eine   private Tatrekonstruktion zu organisieren: Man erhoffte  sich   weitere Ansatzpunkte für die Befragung der Belastungszeugen zu finden. Mit   einem Kamerateam wurde die Tat mehrfach „nachgespielt“ und insbesondere die   Sicht- und Lichtverhältnisse zu analysiert. Die Tatrekonstruktion brachte   mehrere entlastende Aspekte, die in die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung   eingebaut wurden.</p>
<p>Derart gewappnet stellten sich die beiden   Studenten dann im Frühjahr 2010 dem Schöffengericht.  Obwohl die   Radaubrüder (als Zeugen und „Opfer“) weiterhin die Studenten belasten   wollten, verstricken sie sich über bohrende Fragen der Verteidigung in so   viele Widersprüche, dass der Schöffensenat nach kurzer Beratung beide   Studenten freisprach. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob die beiden „Opfer“ ein   Verfahren wegen Verleumdung bekommen, ist noch offen.</p>
<p>Red</p>
<p>www.gerichtsreporter.at</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		</item>
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		<title>Vermisste 15-Jährige sexuell missbraucht?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 17:03:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sexualdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Schwerer Verdacht gegen drei Männer aus dem Großraum Wiener Neustadt

Ein junges Mädchen, das wochenlang vermisst war, soll Opfer mehrerer Vergewaltiger geworden sein

Große Aufregung herrschte Ende 2010 in NÖ: Die 15jährige Tamara K. (Name geändert)  war von einem Tag auf den anderen spurlos verschwunden! Das Kind hatte das Haus, in dem es wohnte, wie gewohnt verlassen und war nicht mehr zurückgekehrt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schwerer Verdacht gegen drei Männer aus dem Großraum Wiener Neustadt</p>
<p>Ein junges Mädchen, das wochenlang vermisst war, soll Opfer mehrerer Vergewaltiger geworden sein</p>
<p>Große Aufregung herrschte Ende 2010 in NÖ: Die 15jährige Tamara K. (Name geändert)  war von einem Tag auf den anderen spurlos verschwunden! Das Kind hatte das Haus, in dem es wohnte, wie gewohnt verlassen und war nicht mehr zurückgekehrt.</p>
<p>Beim letzten Telefonat mit ihrer Tochter am Tag ihres Verschwindens hörte die Mutter auf einmal lautes Geschrei von unbekannten Männern im Hintergrund -dann brach das Gespräch abrupt ab. Trotz unzähliger Anrufe der höchst besorgten Mutter  hob das Mädchen aber nicht mehr ab.</p>
<p>Großangelegte Suchaktion unter Einschaltung der Medien</p>
<p>Die verzweifelte Mutter vermutete das Schlimmste und verständigte sofort die Polizei: Trotz intensiver Suche gab es wochenlang keine Spur und war das Mädchen wie vom Erdboden verschluckt. Sowohl der ORF NÖ als auch zahlreiche  regionale Medien unterstützten die Suche nach Tamara. Nach nervenaufreibenden vier Wochen konnte die Polizei  das Mädchen nach einem Hinweis  dann endlich unversehrt  im 20. Bezirk in Wien aufgreifen  und zu seiner Mutter nach Hause bringen.</p>
<p>Was geschah in diesen vier Wochen?</p>
<p>Obwohl die Mutter natürlich überglücklich war, ihr Kind wieder wohlbehalten in den armen halten zu können, folgte gleich der nächste Paukenschlag: die Ermittlungen der Polizei, wie die 15jährige denn die letzten 4 Wochen verbracht  hatte, ergaben nahezu ungeheuerliches:</p>
<p>Das Mädchen, welches unter psychischen Problemen litt, freundete sich spontan mit einer Clique junger Männer an, die ihr eindeutige Avancen machten: der Teenager dachte sich nichts dabei und so ergaben  sich  daraus- wenn auch einvernehmlich- sexuelle Beziehungen zwischen einigen Männern und dem Mädchen. Nachdem das Mädchen sexuell recht aufgeschlossen wirkte, erweiterte sich der Kreis ihrer „Bekanntschaften“ rasant: die Polizei hatte zunächst mehr als zwei Dutzend Männer zu überprüfen, die innerhalb der 4 Wochen mehrfach Geschlechtsverkehr mit dem Teenager gehabt haben sollen: Es erhärtete sich zunächst der Verdacht, das angeblich besonders „willige“ Mädchen wäre in ihrem neuen Bekanntenkreis regelrecht  „weitergereicht worden“!</p>
<p>Polizei verhaftet drei Verdächtige</p>
<p>Die weiteren akribischen  Recherchen der Polizei führten dann rasch auf die Spur eines Trios, welche das Mädchen in ein Hotel gebracht hatten und dort gemeinsam die Nacht verbracht hatten. Die von der Staatsanwaltschaft wurden umgehend vollzogen und landeten die drei Männer im Alter von 21-39 Jahren in untersuchunghaft. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe wogen schwer: mehrfache Vergewaltigung einer minderjährigen!</p>
<p>Die Verhafteten bestritten die schweren Vorwürfe entschieden und erklärten, dem Kind keinerlei Gewalt angetan zu haben. Aslan U. (verteidigt von Mag. Roland Friis) sagte darüber hinaus, dass er und das Mädchen sogar ineinander verliebt wären und sie völlig normal wirkte.</p>
<p>Sein Verteidiger gab darauf ein Sachverständigengutachten in Auftrag, welches zum Schluss kam, das allfällig vorhandene psychische Beeinträchtigungen des Mädchens für medizinische Laien jedenfalls nicht erkennbar waren.</p>
<p>Nach nicht einmal 14 Tagen wurde das Mädchen kontradiktorisch unter Beiziehung einer Gerichtspsychiaterin von der Untersuchungsrichterin einvernommen: Zur Verblüffung aller Anwesenden erzählte das Mädchen freimütig,  in Aslan U., 23 J.,  (Name geändert) verliebt zu sein und nur deshalb mit den beiden anderen Männern( 21 und 39 Jahre) Sex hatte, um die Nacht dann mit dem von ihr angehimmelten Aslan U. verbringen zu können!</p>
<p>Aslan U, bestätigte vor der U-Richterin, das Mädchen sei zwar auffallend freizügig gewesen, eine psychische Beeinträchtigung wäre ihm aber nicht aufgefallen.</p>
<p>Verteidiger Friis zur Verdachtslage: „Das Mädchen bestätigte die Angaben meines Mandanten vor der Polizei vollinhaltlich: Alles geschah im beidseitigen Einvernehmen!“</p>
<p>Der schreckliche Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft, dass ein psychisch beeinträchtigtes Mädchen willenslos zum Sex missbraucht wurde, fiel damit  in sich zusammen.</p>
<p>Über Antrag seines Verteidigers wurde Aslan U. umgehend enthaftet. Die beiden anderen Männer, bei denen  das Mädchen den Sex quasi als „notwendiges Übel“ in Kauf genommen hatte, um bei ihrem „Romeo“ zu nächtigten, wurden ebenfalls enthaftet: Auch wenn es keinerlei Liebesbeziehung zwischen ihnen und dem Teenager gab, stellte der freiwillige Sex keinen Straftatbestand dar.</p>
<p>Obwohl das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt noch nicht abgeschlossen ist, erscheint eine Verurteilung der drei Männer wenig wahrscheinlich.</p>
<p>Bericht: Thomas Tann, <a href="http://www.gerichtsreporter.at/">www.gerichtsreporter.at</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfall verschuldet: Geistlicher vor Gericht</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/unfall-verschuldet-geistlicher-vor-gericht/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Feb 2011 12:07:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>
		<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Unaufmerksamkeit kann einen Novizen aus Klosterneuburg teuer zu stehen kommen. Er überquerte zu Fuß eine Straße und übersah dabei einen Biker.Der stürzte und verletzte sich schwer. Rest des Artikels lesen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Unaufmerksamkeit kann einen Novizen aus Klosterneuburg teuer zu stehen kommen. Er überquerte zu Fuß eine Straße und übersah dabei einen Biker.Der stürzte und verletzte sich schwer.</p>
<p><a href="http://www.strafverteidiger-friis.at/wp-content/uploads/2011/02/Motorrad-übersehen-Geistlicher-vor-Gericht.pdf">Rest des Artikels lesen</a></p>
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		</item>
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		<title>Vorbestrafter Freigänger soll Drogen verkauft haben</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/vorbestrafter-freiganger-soll-drogen-verkauft-haben/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 09:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Drogendelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Kein unbeschriebenes Blatt Hans K. ist für die Justiz ein alter Bekannter: Unzählige Male geriet er mit dem Gesetz in Konflikt und musste auch für längere Zeit hinter Gitter. Meist ging es um Drogen, im Konkreten um den Verkauf derselben. Gegen Ende seiner letzten, langjährigen Strafhaft wegen Suchtgifthandel stattete er just jenem Lokal einen Besuch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Kein unbeschriebenes Blatt</strong></span></p>
<p>Hans K. ist für die Justiz ein alter Bekannter: Unzählige Male geriet er mit dem Gesetz in Konflikt und musste auch für längere Zeit hinter Gitter. Meist ging es um Drogen, im Konkreten um den Verkauf derselben.</p>
<p>Gegen Ende seiner letzten, langjährigen Strafhaft wegen Suchtgifthandel stattete er just jenem Lokal einen Besuch statt, das schon seit längerem als „Drogenhöhle“ im Visier der Polizei stand.</p>
<p>Die Fahnder forschten zwei junge Männer aus, die behaupteten, K. hätte ihnen mehrfach Haschisch verkauft. Hans K., der mittlerweile aus der Strafhaft entlassen worden war, wanderte prompt wieder in Untersuchungshaft. Alle Beteuerungen K’s, dass er diesmal nichts mit der Sache am Hut hatte, verhallten ungehört.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Wahlkonfrontation wirft neue Fragen auf</strong></span></p>
<p>Über Antrag der Verteidigung (Mag. Friis) wurde eine zweite Gegenüberstellung in der Justizanstalt Josefstadt durchgeführt. Dabei soll sich merkwürdiges zugetragen haben: Ein Zeuge identifizierte eine der sog. Vergleichspersonen, worauf ein Polizist gemeint haben soll, ob es nicht doch der verdächtige K. gewesen sein könnte. Der Zeuge schwenkte dann plötzlich um und zeigte auf K. als den Täter. Dieses Gespräch zwischen dem Zeugen  und dem Polizisten wurde nirgends protokolliert, also wurden Mitinsassen von K. einvernommen, die das Gespräch gehört hatten und vor Gericht auch den Inhalt bestätigten.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Belastungszeugen auf  Tauchstation</strong></span></p>
<p>Das Gericht wollte es nun genau wissen und lud die beiden ursprünglichen Belastungszeugen, die aber beharrlich nicht erscheinen wollten.</p>
<p>Der Richter wies auf die merkwürdigen Umstände bei der Gegenüberstellung in der Justizanstalt hin und befand, dass die Suppe insgesamt doch zu dünn war: Freispruch, rechtskräftig.</p>
<p>Dem Angeklagten winkt nun eine Haftentschädigung im fünfstelligen Bereich.</p>
<p>www.gerichtsreporter.at</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Roland Friis schafft Freispruch in Parkcausa</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/roland-friis-schafft-freispruch-in-parkcausa/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:47:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Posted in Endstand, Gerichtssaal by marcusjoswald on 26. Juni 2009 (Wien, im Juni 2009) Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis schafft am Bezirksgericht Leoplodstadt einen Freispruch für Erich T.  junior. Der Strafprozess begann am 10. Dezember 2008, zog sich über Februar bis zum dritten Verhandlungstag, dem 24. Juni 2009. Der Bezirksstaatsanwalt legte dem 23-jährigen Angeklagten zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Posted in <a title="Alle Artikel in Endstand anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/endstand/">Endstand</a>, <a title="Alle Artikel in Gerichtssaal anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a> by marcusjoswald on 26. Juni 2009</p>
<p><strong>(Wien, im Juni 2009)</strong> Der Wiener Strafverteidiger <strong>Roland Friis</strong> schafft am Bezirksgericht Leoplodstadt einen Freispruch für Erich T.  <em>junior</em>. Der Strafprozess begann am 10. Dezember 2008, zog sich über Februar bis zum dritten Verhandlungstag, dem 24. Juni 2009. Der Bezirksstaatsanwalt legte dem 23-jährigen Angeklagten zur Last, in einer Parkauseinandersetzung in Wien-Brigittenau drei Männer gefährlich bedroht und geschlagen zu haben. Die Vorleistung für den Freispruch geschah am 10. Dezember 2008, als Friis durch rund 40 systematische Fragen zum Schauplatz “Park und Umgebung” die drei erwachsenen Belastungszeugen zuerst merklich verwirrt und dann unglaubwürdig gemacht hat. Sie hatten ihre Aussagen abgesprochen und machten keinen guten Eindruck mehr.</p>
<p>Im Jänner 2009 kamen neue Vorwürfe für den 23-jährigen Angeklagten hinzu. Ein <strong>Pitbull-Hund</strong> war im Wiener Prater als “geraubt” bei der Polizei angezeigt worden war. Im Frühjahr holte die “WEGA” den Hund aus der Wohnung des Tremmel <em>junior</em> ab. Die Richterin beschloss am zweiten Verhandlungstag, die “Causa Hund” zur “Causa Park” im 20. Bezirk hinzuzuaddieren und gemeinsam zu verhandeln.</p>
<p>Es hat sich in der Vorbereitungsarbeit zum dritten Verhandlungstag in der Trafik aber rasch herausgestellt, dass die “Hundegeschichte” eine konstruierte Anzeige war. Der “Raubvorwurf” löste sich denn am dritten Verhandlungstag zur Gänze in Luft auf. Mehr noch: Die beiden Anzeiger, ein Mann und eine Frau, die als Zeugen zum neuen Vorwurf “Hunderaub” gegen den Angeklagten am 24. Mai 2009 vor der Richterin am Bezirksgericht Leopoldstadt hätten aussagen sollen, bleiben dem Geschehen fern. Daher verurteilt sie die Richterin in deren Abwesenheit zu jeweils 200 Euro Geldstrafe.</p>
<p>Der Mandant von Roland Friis wird rechtskräftig vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und Körperverletzung sowie nach dem Vorwurf “Hunderaub” nach einem halben Jahr Verhandlung <strong>freigesprochen</strong>.</p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/justizanstalten/justizfalle/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/justizanstalten/justizfalle/gerichtssaal/endstand/">Endstand</a>)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Roland Friis schafft Afrikaner Freispruch im Taxlerstreit</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-friis.at/roland-friis-schafft-afrikaner-freispruch-im-taxlerstreit/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:34:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafverteidiger-friis.at/?p=398</guid>
		<description><![CDATA[Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle von marcusjoswald am 11. Juli 2008 Strafverteidiger Roland Friis &#8211; Nach der Arbeit &#8211; Gesehen von Marcus J. Oswald Strafverteidigung im Gerichtssaal ist hohe Kunst. Sie erfordert Konzentration, präzise Wortwahl und das Rollenspiel für den Mandanten. Wenn gut gemacht, ist sie erschöpfend und Schweiß treibend. Im Bild Verteidiger Roland Friis, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Veröffentlicht in <a title="Alle Artikel in Gerichtssaal anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a title="Alle Artikel in Justizfälle anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/justizfalle/">Justizfälle</a> von marcusjoswald am 11. Juli 2008</p>
<p><a href="http://diegalerie.files.wordpress.com/2008/07/strafverteidiger-roland-friis-nach-der-arbeit-gesehen-von-marcus-j-oswald-kl.jpg" rel="shadowbox[sbpost-398];player=img;"></a></p>
<p>Strafverteidiger Roland Friis &#8211; Nach der Arbeit &#8211; Gesehen von Marcus J. Oswald</p>
<p><strong>Strafverteidigung im Gerichtssaal ist hohe Kunst. Sie erfordert Konzentration, präzise Wortwahl und das Rollenspiel für den Mandanten. Wenn gut gemacht, ist sie erschöpfend und Schweiß treibend. Im Bild Verteidiger </strong><em><strong>Roland Friis</strong></em><strong>, der für seine Mandanten sogar das letzte Hemd durchschwitzt. </strong><strong> </strong></p>
<p><strong>(Wien, im Juli 2008)</strong> Der Taxlerstreit vom Tuchlauben war eine typische Wiener Geschichte mit einem ernsten – man muss es so nennen – rassistischen Kern. Freilich spielen Wiener diesen gerne herunter.</p>
<p>Der Konflikt begann in der Wiener City und endete vor Gericht. Zwei Taxis fuhren hintereinander. Vorne eines mit einem schwarzafrikanischen Lenker, dahinter ein „echtes“ Wiener Taxi. Der Wiener hupte, weil das Taxi vor ihm „provozierend langsam“ fuhr. Der Wiener drängelte. Überholte, schnitt das andere Taxi an den Straßenrand und zwang es zum Stehenbleiben. Der Wiener stieg aus. Und ging mit einem eisernen Radkreuz aus dem Kofferraum auf den „Kollegen“ zu. Dann fielen Worte. Dokumentiert sind: „Scheiß Neger, geh heim nach Afrika.“</p>
<p><strong><em>Schwarz auf Weiß</em></strong></p>
<p>Der „Vorfall“ hatte sich in der belebten Wiener Innenstadt am 1. August 2007 zugetragen. Am 10. Juli 2008 saßen sich die „Kollegen“ auf der Anklagebank gegenüber. Beide (!) wurden von Staatsanwalt Gerd Hermann angeklagt. Der 57-jährige Gerhard Friedrich L. aus Wien-Favoriten wegen Nötigung des Kollegen zum Anhalten des Autos und versuchter Körperverletzung (Angriff mit Radkreuz). Der 42-jährige Christopher Uzodimma O. wegen versuchter Nötigung und versuchter Körperverletzung (Abwehrhandlungen).</p>
<p><strong><em>Verdienst</em></strong></p>
<p>Auffällig waren unterschiedliche Herkunft, Ausbildung und Verdienst. Der Wiener Taxler gab mit 4 Jahre Volksschule, 4 Jahre Hauptschule und 4 Jahre Lehrausbildung ein gegenwärtiges Nettoverdienst von 2.600 EUR an (alte Währung: 35.776 ATS). Der schwarzafrikanische Taxler hat Matura und ein Nettoverdienst von 1.000 EUR. Der Afrikaner wurde von Strafverteidiger Roland Friis vertreten.</p>
<p><strong><em>Vorrang</em></strong></p>
<p>Das Vorrecht der Straße ist im Vorrang definiert. Nimmt man einem Autofahrer den Vorrang, nimmt man ihm das Vorrecht. Auslöser für den unkollegialen Streit war die Beschneidung eines Vorrechts. Der „Konflikt“ unter Berufsfahrern begann schon Straßen davor.</p>
<p><strong><em>Demütigung</em></strong></p>
<p>Gutverdiener-Taxler L. will um 14 Uhr des heißen 1. August 2007 mit seinem Mercedes-Benz von der Herrengasse über den Michaelerplatz rollen. Da nimmt ihm Schlechtverdiener-Taxi (Minivan), das vom Heldenplatz durch die Michaelerkuppel kommt, „den Vorrang“ und biegt vor ihm in die Reitschulgasse ein. L. muss eine „Notbremsung“ machen. Er sinnt auf Klärung. Klugerweise haben beide den gleichen Weg. Sie fahren hintereinander in Richtung Peterskirche und dann Tuchlauben. Da das Taxi mit dem nigerianischen Lenker laut L. „provozierend langsam fährt“, beginnt er zu hupen (Hupen in der Innenstadt lieben die Wiener Anrainer und Fußgänger heiß – es ist laut StVO verboten). Da sich das Fahrtempo nicht verschärft, überholt L. vor Tuchlauben 11 und zwingt den Kollegen durch Schneiden zum Anhalten.</p>
<p><strong><em>Stillstand</em></strong></p>
<p>Ab nun teilen sich die Meinungen zum Geschehen. Gerhard Friedrich L. zu Richterin Daniela Vetter: „Ich stieg aus und ging zur Fahrertür, wo das Fenster offen war. Ich fragte ihn, ob er die Verkehrsregeln nicht kennt. Er schimpfte aus seinem Auto heraus.“ In diesem kurzen Moment will L. etwas wahrgenommen haben. Der Nigerianer habe keinen Lenkerausweis in der Windschutzscheibe hinterlegt. Er zückt sein Handy und will filmen und fotografieren. (Auf die Idee, dass der Ausweis im Handschuhfach liegt, kam L. nicht.)</p>
<p><strong><em>Bewegung</em></strong></p>
<p>L.: „Daraufhin sprang er aus dem Auto und schlug mir das Handy aus der Hand. Dann schlug er mit der Faust aufs rechte Auge, worauf meine Brille wegflog. Aufgrund des Schlags fiel ich zu Boden und verletzte mir die Hand.“ Es entstand eine Bierzelt-Rangelei. L.: „Mit der zweiten Hand ergriff ich ihn an seinem Hemd. Ich kam jedoch abermals zum Sturz, wobei ich sein Hemd zerrissen haben dürfte. Dann zerriss er mein Hemd, riss meine Goldkette ab und beschädigte meine Lesebrille. Dann blieb ein weiteres Taxi stehen und ein Schwarzafrikaner stieg aus. Nebenbei sprach er auch mit ihm in einer mir unbekannten Sprache. Ich stieg in mein Taxi und fuhr zur nahegelegenen Polizei, wo ich anläutete.“</p>
<p><em><strong>Mercedes – L.: „Die Schadenssumme würde ich mit 1.000 EUR bezeichnen“</strong></em></p>
<p>Danach fuhr L. ins Meidlinger Unfallkrankenhaus mit dem eigenen Auto. Er muss schwer verletzt gewesen sein,<br />
da er unfallfrei einen Weg von knapp zehn Kilometern im innerstädtischen Verkehr mit rund 35 Verkehrsampeln zurücklegen konnte. „Privatbeteiligter“ wollte er dann auch sein: „Die Schadenssumme würde ich mit 1.000 EUR bezeichnen“.</p>
<p><strong><em>Hupen als Grüßen</em></strong></p>
<p>Der nigerianische Taxler, 42, österreichischer Staatsbürger mit gutem Deutsch, sah das etwas anders, lebensnaher und weniger schablonenhaft. Er sagte: „Ich fuhr am 1. August 2008 über den Michaelerplatz. Plötzlich hörte ich ein Hupen. Ich dachte, es sei ein Kollege, der mich mit dem Hupen Grüßen wollte.“ Er dachte sich nichts weiters und fuhr in gemäßigten Schritttempo durch die engen Gassen der Inneren Stadt.</p>
<p>Ihm fiel im Rückspiegel auf, dass ein anderes Auto hinter ihm drängelte und sehr knapp auffuhr. Zur Richterin:<br />
„Das erstaunte mich.“ Dann wurde er geschnitten und zum Anhalten gezwungen. „Ein Mann kam zu meiner Tür und beschimpfte mich aufs Gröbste und in rassistischer Weise. Er sagte: Du Scheiß Asylant, Du Scheiß-Neger, schleich Dich heim nach Afrika.“ Der Mann ging vor sein Fahrzeug und machte Fotoaufnahmen. O. stieg aus, wollte wissen, was er macht und sagte ihm, dass er ihn fast angefahren hätte, als er geschnitten wurde.</p>
<p><strong><em>Tag der zerissenen Hemden</em></strong></p>
<p>„Dann ergriff er die Brusttasche meines Hemdes und riss an. Dabei wurde mein Hemd komplett aufgerissen.“<br />
L. sagte zu O.: „Ich werde Dir zeigen, wie das geht.“ Laut O. ging L. dann zu seinem Kofferaum und holte einen Radmutternschlüssel heraus. Dann stand er in einer Ausholbewegung vor dem Schwarzafrikaner. L. trat O. gegen Schienbein und Hose. Es entstand eine Rangelei. Das Radkreuz fiel zu Boden. L. fiel auch kurz um, „stand aber<br />
sofort wieder auf“, so der Nigerianer. O. rief schließlich die Polizei. Der Wiener Taxler stieg in sein Auto und fuhr zum nächsten Wachzimmer. Der andere fuhr hinterher.</p>
<p>Verteidiger Roland Friis konnte Richterin Daniela Vetter überzeugen, dass nicht Christopher Uzodimma O. wegen Nötigung zu bestrafen ist, da seinem Kontrahenten nicht das Telefon aus der Hand schlug, um diesen zu hindern die Polizei zu rufen, sondern, dass er selbst die Polizei rief. Hingegen entspricht das absichtliche Schneiden und Stoppen eines Fahrzeugs dem Tatbild der Nötigung schon eher.</p>
<p><strong><em>Legale Abwehrhandlungen</em></strong></p>
<p>Vor allem konnte Friis die Frage klären, wie die leichten Verletzungen (minimale Hautabschürfungen) des Wiener Taxlers zustande kamen. Sie waren „Abwehrhandlungen“. Dieser ging mit einem Werkzeug auf seinen Gegner los. Zudem legte Friis die Hose des nigerianischen Taxlers als Beweisstück vor. Darauf waren Schuhabdrücke des Wiener Angreifers deutlich zu sehen, was die Richterin als Beweis wertete, dass handfeste Angriffe stattfanden.</p>
<p>Im Hintergrund ließ Friis in diesem Fall auch einen Detektiv arbeiten. Es ging darum herauszufinden, welcher Art Radkreuze es gibt und welche ein Mercedes Benz hat. Es stellte sich Interessantes heraus.</p>
<p><strong><em>Kreuz mit dem Radkreuz</em></strong></p>
<p>Dreh- und Angelpunkt blieb das „Radkreuz“. Der Wiener Taxler L. bestritt bei Gericht, dass es ihm gehört. Der Kofferaum des Christopher Uzodimma O. (Minivan) war jedoch laut Polizeiprotokoll sauber sortiert. Beide Lenker ihr Bordwerkzeug vollständig im Kofferraum. Nur bei L. im Kofferraum fanden sich seitlich zusätzlich leicht ölige Stoffetzen. „Das machte den Eindruck, als wäre dort ein Werkzeug verstaut gewesen.“ (Polizeiprotokoll, 1.08.07, BPD Am Hof 1010)</p>
<p>Wenn Strafverteidiger Friis eines unglücklich macht, dann, wenn vor Gericht auf Bestemm gelogen wird. Friis beantragte in CSI-Methode eine chemische DNA-Analyse der Ölspuren im Kofferraum des Mercedes für einen Abgleich mit dem beschlagnahmten Drehkreuz. Die Richterin wies den Antrag ab. Danach war der Freispruch für Christopher Uzodimma O. gefällt.</p>
<p>Sämtliche Schadenersatzforderungen gegen den Afrikaner – für Goldkette, Brille und Hemd des Wiener Angreifers – wurden ebenso abgeweisen. Bei Freispruch zahlt des Verteidigers Honorar die Staatskasse.</p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)</p>
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		<item>
		<title>Gerhard „Der Stalker“ Eichberger – Freispruch!</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstige Delikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Veröffentlicht in Gerichtssaal, Stalking von marcusjoswald am 13. Februar 2009 Gerhard Helmi Eichberger ist kein Stalker &#8211; das stellte ein Richter am Wiener Landesgericht rechtskräftig fest. Er berichtet die frohe Kunde telefonisch sofort an Freunde in ganz Österreich. (Wien, am 13. Februar 2009) Alle da: Biggi, ihr neuer Stecher, ein wie ein Christbaum gepiercter rothaariger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Veröffentlicht in <a title="Alle Artikel in Gerichtssaal anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a title="Alle Artikel in Stalking anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/stalking/">Stalking</a> von marcusjoswald am 13. Februar 2009</p>
<p>Gerhard Helmi Eichberger ist kein Stalker &#8211; das stellte ein Richter am Wiener Landesgericht rechtskräftig fest.<br />
Er berichtet die frohe Kunde telefonisch sofort an Freunde in ganz Österreich.</p>
<p><strong>(Wien, am 13. Februar 2009)</strong> Alle da: Biggi, ihr neuer Stecher, ein wie ein Christbaum gepiercter rothaariger Punk-Lover, zehn Männer aus der Abteilung „Prozessbeobachtung“ der Männerrunde und Freunde, ein präsenter Strafverteidiger Roland Friis und natürlich in voller Leibesfülle (126 Kilo): Gerhard – „Der Stalker“ – Eichberger.</p>
<p>Es liegt Spannung in der Luft. Schon am Gang vor dem kleinen Saal 103. Unruhe, als die schwarzhaarige Indianerbraut Biggi, langjähriger Schwarm des Gerhard „Helmi“ Eichberger aus Tulln, mit einem gänzlich unbekannten und neuen bis unter die Ohren gepiercten Begleiter im Punk-Outfit die Stiegen hoch kommt. Sofort sagt einer aus alter <a href="http://www.drahdiwaberl.at/index1.htm">„Drahdiwaberl“</a>-Zeit zur Zeugin: „Is des notwendig? Des mit der Anzeige?“ Biggi, emotional wie immer: „I muass ma des net gfallen lassen. Das I da auf der Bühne mit Koks lieg.“ (Sie spielt auf Internetberichte an). Ihr Punkbegleiter mischt sich sofort ein: „Wir kennan sofurt an Harntest machen.“</p>
<p><strong><em>Arschloch</em></strong></p>
<p>Nein, im Verfahren rund um „Stalkingvorwurf“ geht es nicht um Drogenkonsum der Langzeitliebe. Eher um einen anderen Vorwurf: Der eine bezeichnete den anderen als „Arschloch“. Richter: „Warum haben Sie eine Rückgabe eines Darlehens im Mai 2008 gefordert?“ Eichberger: „Wenn man mich als Arschloch bezeichnet, muss ich mich wie ein Arschloch benehmen.“ Dann hat er Klage am BG Wien-Meidling über 1.300 Euro Darlehen eingebracht. Davor hatte ihn seine Lieblingsprojektion Biggi in einem Email als „Arschloch“ bezeichnet. Doch Eichberger schränkt, selbstkritisch (noch immer verliebt) vor dem Richter ein: „<span style="text-decoration: underline;">Es ist Ansichtssache, was man als Arschloch sieht.“</span></p>
<p>Richter Christian Gneist hat gute Aktenkenntnis und einen Einblick in 300 Emails. Er fasst zusammen: „Am 17. April 2008 traten sie dann in eine „heiße Phase“ ein. Sie haben eine USA-Reise vorgeschlagen.“ Eichberger, gut vorbereitet durch B&amp;G und später durch seinen Verteidiger: „Ja, das stimmt.“ Richter setzt nach: „Doch sie wollte nicht.“ Eichberger: „Ja, das stimmt.“ Richter: „Sie sind dann härtere Bandagen aufgefahren?“ „Ich habe dann ein Email geschrieben: 1.300 Euro und keine Nachfrist.“ Richter: „Darauf folgte dann eine Klage am BG Meidling vom 14. Mai 2008?“ Eichberger, gut vorbereitet, denn eigentlich regt ihn das Ganze noch zu sehr auf: „Ja, das stimmt.“ Die Klage wurde am 17. Dezember 2008 am Bezirksgericht abgeschlossen. Urteil ergeht schriftlich. So weit Fakten. Das „Stalking“ besteht nun aus einigen Emails vor und nach der Klage.</p>
<p><strong><em>Behandelt wie einen Hund</em></strong></p>
<p>Verteidiger Friis hat im engen und voll besetzten Gerichtssaal konkrete Fragen: „Wie oft, Herr Eichberger, haben Sie sie nach der Arbeit nach Hause geführt?“ „300-400 Mal. 2004 bis 2006 und 2007.“ Friis: „Wie oft hat sie sich die Zeche in Lokalen zahlen lassen?“ „Drei bis vier Mal pro Woche.“ Friis: „Wie viel machte das aus?“ „50 bis 70 Euro. Manchmal auch 100 Euro.“ Friis: „Haben Sie Frau Biggi Jobs in Oben Ohne Bars verschaffen sollen?“ Eichberger: „Das stimmt. Sie wollte das. Aber ich habe ihr keine verschaffen können.“ Friis: „Hat Frau Biggi W. Sie jemals aufgefordert, sich wie ein Hund auf den Boden zu begeben und durch das Lokal zu kriechen?“ Eichberger: „Ja, in der „Unsagbar“ und in „Susis Espresso“. Friis: „Wie oft hat sie das gefordert?“ „50 Mal.“ „Und Sie haben es getan?“ „Ja.“ Friis: „Warum?“ Eichberger: „Ich wollte ihr einen Gefallen tun. Offenbar braucht die Frau das.“</p>
<p><strong><em>Eiszeit</em></strong></p>
<p>Der Richter mengt sich ein. „Gab es zwischen Ihnen einmal eine Eiszeit?“ Eichberger: „Zwischen November 2006 und März 2007.“ Sonst nicht. In dieser Zeit heiratete die heute 43-Jährige vom „Schöpfwerk“ das vierte Mal. Die Ehe war bald darauf wieder vorüber. Angeblich schon nach drei Wochen. Roland Friis hat noch zwei Fragen an den Angeklagten: „Sind Ihnen diese Lichtbilder bekannt?“ Friis holt die <strong>Geheimwaffe</strong> aus der Mappe. Sie zeigen Hardcore-Pornofotos mit weit gespreizten Schenkeln von der Bühne. Biggi war Akteurin der mittlerweile ruhenden Band Drahdiwaberl und machte diverse „Einlagen“. Eichberger sind diese Fotos bekannt: „Ja.“ Friis: „Haben Sie diese Fotos ins Internet gestellt?“ „Nein.“ Nachsatz, Eichberger: „Ich habe sie heruntergeladen.“ Der Richter will diese ungustiösen Fotos nicht zulassen, doch Friis setzt sich nach einigen Diskussionen durch. Sie dienen dazu, die Glaubwürdigkeit der Zeugin, die sich in ihrer „Lebensführung unzumutbar eingeschränkt“ fühlt, zu zertrümmern. Welche Lebensführung? Der Verteidigercoup gelingt. Letzte Frage von Friis: „Im März 2008, wieviele Emails haben Sie Frau Biggi W. geschrieben?“ Eichberger: „<strong>Eines</strong>.“</p>
<p><strong><em>Biggi</em></strong></p>
<p>Nun kommt Biggi. Aber nicht alleine und das ist die erste Kuriosität. Biggi in schwarzer Lederhose. Mitteltiefer Wiener Slang. Sie hat zwei Dinge mit. Eine Mappe, auf der in Blockbuchstaben steht: „Eichberger – Der Stalker“. Sie hat auch mit: Einen Begleiter. Punk, Anfang 40, Tonsur, sonst rote Haare, Piercings wie ein Christbaum bis unter die Ohrenspitzen, leicht glasiger Blick. Richter zur Zeugin: „Wer ist das?“ Zum Mann: „Sind Sie Zeuge oder Zuhörer? Wenn Zeuge, müssen Sie draußen warten, wenn Zuhörer, nehmen Sie hinten Platz.“ Biggi: „Nein, das ist mein Begleiter. (Streicht ihm über die Schultern). Der darf bei mir sitzen.“ Richter läßt sich erweichen.</p>
<p>Es ist 9 Uhr 40. Eigentlich hätte der Prozess schon aus sein müssen. Doch jetzt geht es erst mit der Vernehmung der Zeugin los. „Wann sind Sie geboren?“ „1966.“ „Was machen Sie beruflich?“ „Sozialarbeiterin.“ (Sie müsste sagen: Umschulung über AMS-Projekt nach Dauernotstand auf „Sozialbegleiter“.) Biggi erzählt ungefragt: „Ich habe ihn nicht angezeigt. Ich habe ihm nur einen Schuß vor den Bug gegeben.“</p>
<p>Rechtsbelehrung durch Richter an Frau: „Wer zur Polizei geht, leitet immer eine Anzeige ein und keinen Schuß vor den Bug.“ Zeugin kapiert. Richter Gneist will wissen, wie das mit der USA-Reise war. Biggi: „Mit Eichberger wollte ich nie wegfliegen.“ Aber sie war tatsächlich beim Indianerstamm der Cherokee. Und zwar von 21. Mai 2008 bis 9. Juni 2008. Somit ist auch das behandelt. Der Richter will ganz anderes wissen: „Waren Sie miteinander fort?“ Biggi: „Ja, er hat mir leid getan. Deswegen bin ich mit ihm fortgegangen.“ (Rund 400 Mal.) Richter Gneist, durch die Hintertür: „Wer hat bezahlt?“ Biggi: „Er.“</p>
<p><strong><em>Geldnot</em></strong></p>
<p>Richter bohrt weiter: „Waren Sie in Geldnot?“ „Geldnot?“ Der „Begleiter“ mischt sich ein, zeigt auf: „Darf ich auch etwas sagen?“ Richter: „Nein, sie dürfen nicht. Sie müssen still sein, denn sie sind kein Zeuge.“ Also wie war das mit der Geldnot? Biggi drückt herum. Richter: „Ich habe festgestellt, dass Exekutionen gegen Sie laufen.“ Biggi: „Ja, immer.“ Aber Geldnot ist das nicht. Sie will Zahlscheine, die sie mit hat, vorzeigen. Richter verzichtet.</p>
<p>Lieber erzählt die Zeugin, dass sie elf Mal im Jahr 2007 bei den Karl May-Festspielen auftrat. Und: „Sieben Mal ist er draußen in Gföhl gewesen mit seinem Aixam (Mopedauto).“ Den Richter beeindruckt das wenig. Er will wissen: „Kennen Sie eine <strong>Marina M.</strong>?“ „Ja, die gab sich als meine beste Freundin aus. Aber sie hat, wie man sagt, einschlägige Professionalität.“ (Die serbische Prostituierte „borgte“ sich von Eichberger Ende 2006 1.600 Euro aus – und verschwand spurlos. Eine Strafanzeige nach Betrug bei der BPD Tulln wurde eingestellt.)</p>
<p><strong><em>Drogenthema</em></strong></p>
<p>Richter will wissen: „In einem Email wird eine Drogensucht angesprochen. Was hatte das für Auswirkungen?“ Biggi: „Ich habe keinen Job dadurch verloren, sondern ich habe keinen erhalten dadurch.“ Auf die näheren Hintergründe des Drogenmissbrauchs geht der Richter nicht ein. Alte Getreue und Drahdiwaberln erzählen hinter vorgehaltener Hand Deftiges. Richter fragt weiter und verliest ein Email von Biggi, das auch nicht Ohne ist: „Dann erfährt das der Arbeitgeber…“ Richter: „Wie ist das gemeint?“ Biggi: „Damit er aufhört mit dem Blödsinn.“ Richter, gereizt: „Haben Sie den Arbeitgeber kontaktiert (eine Bundesbehörde, bei der Eichberger seit 1983 durchgehend arbeitet)?“ „Nein.“</p>
<p>Gerhard Helmi Eichberger betrachtet um 0 Uhr 36 des 3. Februar 2009 die alten Bilder und schwelgt in Erinnerungen. Biggi hier, Biggi da, Biggi fröhlich, Biggi traurig. Das Gespräch dauert von 21 Uhr bis 3 Uhr morgens. Danach fährt er von Wien mit seinem Mopedauto Aixam nach Tulln nach Hause. Seine Bildmappen nimmt er mit.</p>
<p>Biggi bleibt bei Gericht dabei, dass sie ihm ab März 2008 gesagt hat, dass sie keine Emails mehr von ihm will. (Vorgängig war eine gescheiterte Geldleihe an den Drahdiwaberl-Bandmanager von 5.000 Euro, die Eichberger ablehnte.) Im März 2008 schrieb ihr Eichberger genau ein Email. Im Weiteren noch drei Emails. Davon waren zwei nur zwei Sätze lang, die sich auf die Rückzahlung des Darlehens beschränkten. Ein Email ging an Drahdiwaberl und eines an das Mulatschak-Team, das eine TV-Sendung auf „Okto“ machte. Biggi beharrt: „Als ich es nicht mehr aushielt im Mai 2008, ging ich zur Polizei.“ Sie zeigte ihn nach <a href="http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093002/NOR40093002.html">§ 107 a StGB</a> (Stalking) an. Diesen Floh setzen Frauenrechtsgruppen in Wien gerne jeder Frau ins Ohr. Freilich hatte kurz davor, im April 2008, Eichberger schon seine Klage auf Rückzahlung des 1.300 Euro-Darlehens eingebracht. Richter erkennt: „Hier liegt eine komplizierte Beziehung vor.“ Biggi ergänzt: „Ich sagte zu ihm: <span style="text-decoration: underline;">Ich mag Dich als Mensch, aber nicht als Mann.“</span></p>
<p><strong><em>Ungelesene Emails</em></strong></p>
<p>Roland Friis hat Fragen: „Haben Sie die Emails von Eichberger gelesen?“ „Ich habe bald aufgehört sie zu lesen.“ Friis: „Wie erhalten Sie Emails? Welchen Email-Client benutzen Sie?“ Zeugin versteht nicht. Friis konkretisiert: „Erhalten Sie die Emails in einer Adressezeile? Erhalten Sie die Emails im Volltext?“ „Ich erhalte eine Adressezeile und öffne sie dann?“ Sie öffnet also Emails von einem Empfänger, den sie nicht leiden kann. Friis zum Thema Sexfotos: „Wissen Sie, dass Fotos von Ihnen im Internet zu sehen waren?“ „Ja.“ „Handelt es sich um diese Fotos?“ Friis legt den Packen Bilder im DIN A4 Format, schön groß ausgedruckt, der Zeugin auf den Tisch. Diese schiebt sie sofort weg als wären es Tatortfotos von einem grausamen Mordfall. Vor allem ihr neuer Punklover mit den glasigen Augen soll diese Fotos nicht sehen. Friis nutzt den Moment: „Ist es richtig, dass ihr Manager Chris B. diese Fotos ins Internet eingestellt hat?“ Sie bejaht. Letzte Frage: „Halten Sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung aufrecht?“ Keine konkrete Antwort. Nur das: „Ich will haben, dass er gestoppt wird. Nein, ich will keine Strafe für ihn, nur dass er aufhört.“ Vier Emails und keine Pornohaxn im Internet. Lokaltouren auf seine Kosten entfallen nun.</p>
<p><strong><em>Neue Zeugen</em></strong></p>
<p>Friis beantragt zwei Zeugen, die stellig gemacht wurden. Helmut B. , ein alter Freund und Wegbegleiter von Eichberger, und Erwin L., Schauspieler, <a href="http://www.imdb.com/name/nm0496441/">der schon im „Boot“ und „Schindlers Liste“ mitwirkte</a>. Zudem die Geschäftsführerin der „<a href="http://www.unsagbar.at/">Unsagbar</a>“ in der Wiener Kaiserstraße. Richter weist die Beweisanträge ab.</p>
<p>Staatsanwalt plädiert in drei Sätzen „wie schriftlich“ und „schuld- und tatangemessen“ und spricht die magische Formel, dass „die Würdigung der Ergebnisse des abgeschlossenen Beweisverfahrens dem Gericht überlassen wird“.</p>
<p><strong><em>Verteidiger Friis: „Nützlicher Idiot“ (B&amp;G)</em></strong></p>
<p>Roland Friis im Schlußplädoyer – erster Satz: „Es sitzt hier ein nützlicher Idiot.“ (Das war die Formulierung, die B&amp;G in den Vorberichten gebrauchte.) Satz zwei: „Gerhard Eichberger wurde auf das Gröbste und Schamloseste ausgenutzt.“ Friis: „Die Anzeigerin brauchte ihn als Taxi und forderte ihn sogar aus Tulln an.“ (40 KM von Wien.) „Er kam, wann sie rief. Gegenleistung dafür gab es nie. Wann sie rief, sprang er.“ Die Emails beziehen sich auf eine Geldforderung. Es ist eine Beziehung, in der der Angeklagte der Gebende und die Anzeigerin die Nehmende war.“</p>
<p><strong><em>Richter: „Eichberger unter der Knute“</em></strong></p>
<p>Der Richter hat genug gehört. Urteil: Freispruch vom Vorwurf des „Stalking“. „Man hat hier einen Eindruck erhalten. Es ist festzustellen: Hier müssen andere Maßstäbe angelegt werden. Man befindet sich im Künstlermilieu. <span style="text-decoration: underline;">Gerhard Eichberger stand unter der Knute der Frau Witte.</span> Wer hier das Sagen hatte, wurde klar.“</p>
<p>Weiter <strong>Richter Christian Gneist</strong>: „Die Anzeigerin war nicht beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Sie war auch nicht unzumutbar beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Vielmehr sieht es aus, <strong>dass Frau W.  als Racheakt die Anzeige gegen Gerhard Eichberger erhob</strong>, weil dieser Klage wegen Gelddarlehen gegen sie einbrachte. Daher:<strong> Freispruch.“ </strong></p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/justizanstalten/justizfalle/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/stalking/">Stalking</a>)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Extrem dicke Frau will Raubopfer sein – Friis schafft Freispruch</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 13:59:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewaltdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Veröffentlicht in Gerichtssaal, Raub von marcusjoswald am 12. August 2009 Landesgericht Wien (LG Wien, am 11. August 2009) Eigentlich sah alles klar aus. Eine extrem dicke Frau will beraubt worden sein und machte eine Anzeige. Ein Mann habe ihr das Küchenmesser an den Bauch gesetzt, nachdem sie vom nächtlichen Einkauf in den Gemeindebau Engerthstraße 247 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Veröffentlicht in <a title="Alle Artikel in Gerichtssaal anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a title="Alle Artikel in Raub anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/raub/">Raub</a> von marcusjoswald am 12. August 2009</p>
<p>Landesgericht Wien</p>
<p><strong>(LG Wien, am 11. August 2009)</strong> Eigentlich sah alles klar aus. Eine extrem dicke Frau will beraubt worden sein und machte eine Anzeige. Ein Mann habe ihr das Küchenmesser an den Bauch gesetzt, nachdem sie vom nächtlichen Einkauf in den Gemeindebau Engerthstraße 247 zurückgekommen war. Sie hatte bei der Tankstelle „Red Bull und Zigaretten gekauft“, um sich gesund zu ernähren.</p>
<p>Sie wurde am frühen Morgen des <strong>28. Juni 2008</strong> tatsächlich beraubt, denn ihre entwendete Handtasche wurde in einem Fußballkäfig im Gemeindebau gefunden. Die 100 Euro waren tatsächlich weg, auch die Bankomatkarten. Doch der junge, schmächtige Angeklagte war es nicht. Der Vorstadtadvokat und Strafverteidiger <strong>Roland Friis</strong> holte ihn im Mai 2009 nicht nur aus der Wiener U-Haft, er brachte am 11. August 2009 nun auch die Anklage „Schwerer Raub“ und „Raub“ komplett weg. Der Angeklagte wird rechtskräftig <strong>freigesprochen</strong>.</p>
<p>+++</p>
<p>Wenn dieses Raubopfer nicht 180 Kilo wiegt, weiß man es nicht mehr. Sie ist eine stattliche Erscheinung. Als sie zur Tür hereinkommt, machen alle große Augen. Sie nimmt Platz und füllt den Zeugenstuhl gut aus. Friis geht auch mittlerweile etwas in die Breiten, aber noch nicht so wie dieses Raubopfer. Als sie zu erzählen beginnt, werden Widersprüche klar. <strong>Richter Georg Olschak</strong>, mittlerweile ohne Vollbart, stellt zahlreiche knifflige Fragen. Der Angeklagte trägt einen adeligen Namen, ein Palais in Wien heißt wie er. Der 23-jährige Angeklagte hat auch sonstige Leiden, saß schon einmal in der „Geschlossenen“. Daher befragte ihn <strong>Gutachter Heinz Pfolz</strong>. Der Sachverständige und pensionierte Baumgartner Höhe-Primar indiziert Zurechnungsfähigkeit.</p>
<p><strong><em>Aussage gegen Aussage</em></strong></p>
<p>Es steht Aussage gegen Aussage, was bei einem Raubfall oft der Fall ist, weil es eine <em>Eins-zu-Eins-Situation</em> ist, die im Normalfall so ausgeht, dass der Räuber das Raubopfer durch Geschwindigkeit oder Gewalt oder die Kombination aus Geschwindigkeit <em>und</em> Gewalt überrascht, beraubt, mit der <em>Sore</em> (Beute) flieht und am Ende identizifiziert wird. Die Enttarnung erfolgt entweder durch das Opfer selbst oder durch zufällige Zeugen. In diesem Fall (55 St 166/09w) gibt es keine Zeugen, denn es war nachtschlafene Zeit. Und das Raubopfer hat eine schlechte Wahrnehmungsgabe.</p>
<p>Das Schwergewicht aus dem Gemeindebau (und aus der Türkei) schildert, wie es zum Raub kam: Als sie im Durchgang zu ihrer Stiege ging, spürte sie einen Schatten hinter sich. Er sagte: „Gib mir Deine Tasche oder ich steche zu.“ Der Richter, der früher ein bissiger Untersuchungsrichter war, will wissen: „Kennen Sie ihn aus dem Gemeindebau?“ Das Schwergewicht: „Nein.“ Richter, weiß mehr: „Wissen Sie, dass er ein Freund ihres Sohnes ist?“ Redbull-Genießerin: „Davon weiß ich nichts.“ Der Richter blättert immer wieder im Akt und stochert so penibel wie er heute rasiert ist. Duzende Fragen richtet er an das Raubopfer, denn es ist ein Friis-Akt. Friis-Akte sind besondere Akte. Es sind defragmentierte Akte.</p>
<p><strong><em>Defragmentierter Akt</em></strong></p>
<p>Es wie mit der Computerfestplatte: Man muss sie defragmentieren. Dann setzen sich die Elemente, die auf den ersten Blick zusammenpassen, aber unsauber knattern, neu zusammen. Eine Raubanklage mit einem deklarierten Opfer (dessen Handtasche <em>tatsächlich</em> geraubt wurde) und einem Tatverdächtigen, der einige Wochen sogar mit schwerem Vorwurf in U-Haft saß, klingen im ersten Blick harmonisch. Bis die Harmonielehre der Anklageschrift versagt.</p>
<p>Richter und Verteidiger haben im Arbeitsansatz etwas gemein: Sie forschen nach der Wahrheit und lassen sich nicht blenden. Friis arbeitete sich gut ein. Da für den Floridsdorfer der Weg über die Reichsbrücke nicht weit in die Engerthstraße ist, machte er einen Abstecher zum Tatort und sich ein Bild.</p>
<p><strong><em>Zweiten Täter falsch verdächtigt – saß in Haft!</em></strong></p>
<p>Es gibt Ungereimtheiten, die im Akt dokumentiert sind. Vor allem stört der lange Zeitraum zwischen Tat (28. Juni 2008) und Anzeige durch die Frau (7. Mai 2009, Opfer „erkannte“ den Angeklagten im Gemeindebau). Der Richter ist unzufrieden mit dem Szenario, frägt das <strong>180-Kilo-Raubopfer</strong>: „Sie sagten, ein anderer war auch dabei. Es waren also zwei Täter?“ „Ja.“. Richter Olschak: „Sie haben dann im Mai 2009 noch einen Türken im Spar-Markt gesehen und nannten diesen in ihrer Anzeige der Polizei als zweiten Täter.“ Zeugin: „Stimmt.“ Richter: „Das Problem ist, dass dieser Türke zum Tatzeitpunkt 28. Juni 2008 seit sechs Monaten bei uns in Haft saß und es nicht gewesen sein kann!“ Der Richter bleibt trotzdem ganz ruhig. Friis bleibt sowieso ganz ruhig. Er hielt schon das kürzsteste Einstiegsplädoyer aller Zeiten. Er sagte: „Mein Mandant ist unschuldig. Ich beantrage Freispruch.“</p>
<p><strong><em>Messer im Psycho-Griff oder anders</em></strong></p>
<p>Im Beweisverfahren stellt der <em>Anwalt der Vorstad</em>t Roland Friis dem Raubopfer die obligaten Fangfragen: „In welcher Hand hat der Täter das Messer gehalten?“ (Rechts.) Opfer vermutet rechts. „Wie hat er das Messer gehalten?“ (ausgestreckter Daumen über Klinge oder von Klinge weg; diese Frage ist deswegen immer wieder in Raubprozessen wichtig, weil in Raubprozessen von Zeugen viel fantasiert wird, und es auf die Körperhaltung Rückschlüsse zulässt. Beim <em>Hitchcock-Psycho-Griff</em> zum Beispiel – Daumen von Klinge weg – ist die Körperhaltung aufrechter als beim Daumen-über-Klinge-Griff). Das Red Bull-Opfer glaubt zu wissen, es war „Daumen-über-Klinge-Griff“. Friis will ferner wissen, ob der Mann tätowiert war. Die stattliche Zeugin hat keine Peckerl gesehen. Friis legt dem Richter vor, dass sein 23-jähriger Angeklagter – laut Tattoo-Studio – seit 2006 tapeziert ist.</p>
<p>Die Geheimwaffe wurde nicht ausgepackt. Zeuge Erich <em>T. junior</em> hätte gewusst, dass der Angeklagte mit dem Adelsnamen immer eine Baseballkappe trägt. Er wurde nicht einvernommen, da die Sachlage für einen Freispruch längst klar war.</p>
<p>Friis hat viele Zeugen mit. Darunter den Sohn des Trafikanten des Herausgebers. Erich Tremmel <em>junior</em> wohnte eine Zeitlang mit dem Angeklagten zu Zweit in einer Wohnung. Daher weiß er, dass der immer eine Baseballkappe trägt. Nur der Räuber vom <strong>28. Juni 2008</strong> trug keine Baseballkappe. Doch das kommt gar nicht mehr zur Sprache.</p>
<p><strong><em>Instanz OLG Wien wies auf Aktenwidersprüche hin</em></strong></p>
<p>Der Richter ist im Akt eingelesen und blättert tief. Der Fall ist unrund. Das Instanzgericht OLG Wien brachte sich zur Entlassung des Raubangeklagten aus der U-Haft bereits in einer deutlichen Stellungnahme ein, die eine Verurteilung fast unmöglich macht. Die Widersprüche der Akteninhalte sind zu groß. Mag sein: Die etwa 40-jährige Sevgi G. wurde überfallen und beraubt. Aber weder der Wiener aus Altadel war es, noch der „Türke“, der nämlich im Juni 2008 seit sechs Monaten durchgehend (und danach) in Haft saß.</p>
<p>Richter und die Schöffen haben genug gehört. Keine Fragen von den männlichen Schöffen. Kürzestplädoyer der Staatsanwältin: „Wie schriftlich.“ Minimalistenplädoyer von Advokat Friis: „Ich beantrage Freispruch.“ Kurze Beratung. Nach zehn Minuten: Freispruch.</p>
<p><em><strong>„Willst Du Frieden, bereite den Krieg vor“</strong></em></p>
<p>Beim Zusammenpacken erzählt <strong>Roland Friis</strong>: „Wir hätten fünf Zeugen stellig gehabt. Kennst Du den Satz? <em>Si vis pacem, para bellum.</em> Das ist Latein.“ Herausgeber: „Seit wann kannst <em>Du</em> Latein?“ Friis: „<em>Latein für Angeber</em>. Da gibt es so ein kleines Büchlein.“ Ende gut, alles gut.</p>
<p>Danach geht die ganze Partie ins <a href="http://www.adam.at/Adam.htm"><strong>Adam</strong></a> und feiert den Freispruch. Die Rechnung übernimmt der Adelige, der wie das Palais auf der <em>Zweierlinie</em> heißt.</p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/justizanstalten/justizfalle/gerichtssaal/">Gerichtssaal</a>, <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/raub/">Raub</a>)</p>
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		<title>Leserpost aus Linz – Roland Friis bald Stern-Nachfolger?</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 13:54:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Friis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstige Delikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Veröffentlicht in Leserpost, Stalking von marcusjoswald am 17. August 2009 Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis war in Linz erfolgreich tätig und wandelt auf den Spuren von Michael Stern. (Wien/Linz, im August 2009) Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis war in Linz höchst erfolgreich aktiv. Er hat das Zeug, ein würdiger Nachfolger von Michael Stern zu werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Veröffentlicht in <a title="Alle Artikel in Leserpost anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/leserpost/">Leserpost</a>, <a title="Alle Artikel in Stalking anzeigen" href="http://de.wordpress.com/tag/stalking/">Stalking</a> von marcusjoswald am 17. August 2009</p>
<p>Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis war in Linz erfolgreich tätig und wandelt auf den Spuren von Michael Stern.</p>
<p><strong>(Wien/Linz, im August 2009)</strong> Der Wiener Strafverteidiger <strong>Roland Friis</strong> war in Linz höchst erfolgreich aktiv. Er hat das Zeug, ein würdiger Nachfolger von Michael Stern zu werden. Um das zu werden, sind sich Beobachter einig, muss er nun noch zwei Dinge machen: Täglich um 4 Uhr morgens schon in der Kanzlei über Akten sitzen. Zweitens: Abschlanken, denn derzeit erreicht der Hüftumfang des Friis Pavarotti-Dimensionen eines Michael Graff. Das ist in jungen Jahren ungesund. Ferner muss er weiterhin am <strong>Credo des Michael Stern</strong> festhalten: „Es kann nicht immer Freispruch sein“, sagte dieser. Wenn es einer wird, soll das aber nicht unzufrieden machen.</p>
<p><strong><em>Große Erfolge in Linz</em></strong></p>
<p>Zu Michael Stern hatte einst Karl Farkas gedichtet: <em>„Bleibst Du gern dem Häfen fern/nimmst Du Dir den Doktor Stern.“</em> Michael Stern hatte seine größten Erfolge unter anderem in Linz, über die man noch dreißig Jahre später in Zeitungen schrieb. Erinnern wir uns an <strong>1948</strong>: Damals hatte er eine Apothekergattin als Klientin, die im Verdacht stand, ihren Mann vergiftet und eine zweite Person umgebracht zu haben. Sie saß monatelange in der Todeszelle und sollte hingerichtet werden. Stern schaffte einen Freispruch. Der Senat tagte bis vier Uhr morgens (damals gab es noch kein Geschworenengericht, sondern drei Berufsrichter und drei Schöffen).</p>
<p>In Linz war nun Roland Friis aktiv. Er zertrümmerte die Anklage nicht, denn das wäre nicht auf den Spuren Sterns. Er besiegte den Ankläger, aber er ließ ihn leben: Diversion!</p>
<p>Das Verfahren drehte sich dem Vernehmen nach um die <strong>Linzer VIP-Szene</strong>. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten waren etwas „haarsträbend“, aber es wurde der Versuch einer Anklageerhebung vorgenommen. Mitten im Verfahren, das bestätigt Strafverteidiger Friis gegenüber diesem Journal auf Nachfrage, trat die Staatsanwaltschaft auf halbem Weg <strong>unter der erdrückenden Beweislast der Entlastungsbeweise</strong> von der Anklage zurück.</p>
<p>Konsequenz: Die anwesende Opfervertretung ist sichtlich „verfallen“. Mag. Roland <em>il dottore</em> Friis übernahm den Fall kurzfristig, in der Woche des Verfahrens. Er ließ zwei Tage lang einen Detektiv aus den fünf Detekteien, mit denen er zusammen arbeitet (er hat selbst eine Detektivlizenz), in Linz recherchieren.</p>
<p>Womit man sieht, dass das eintritt, was man B&amp;G am Stalking-Gesetz stets kritisiert: Die Polizei als Hauptorgan tut wenig bis nichts zur Entlastung des mutmasslichen Stalking-Täters. Die Beweislast liegt interessanterweise bei ihm und kann oft nur unter beträchtlichem Mitteleinsatz erfüllt werden. Diesmal geschah es unter Profis so intensiv, dass die Anklage auf halbem Weg kehrt machte. (mjo)</p>
<p>Marcus J. Oswald (Ressort: <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/leserpost/">Leserpost</a>, <a href="http://diegalerie.wordpress.com/category/stalking/">Stalking</a>)</p>
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