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	<title>Friis &#187; Jugendstrafrecht</title>
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		<title>Informationen Jugendstrafrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 01:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Jugendstrafrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Für wen konkret gilt das Jugendstrafrecht? Wie lauten die wichtigsten Erleichterungen für jugendliche Straftäter? Kann ein z.B. 30-Jähriger auch ein Verfahren vor dem Jugendgericht bekommen? Gelten für inhaftierte Jugendliche die gleichen Besuchszeiten wie für erwachsene Untersuchungshäftlinge? Ist ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen öffentlich? Lesen Sie dazu mehr in einem kurzen Überblick: Verteidigung von Jugendlichen / [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li>Für wen konkret gilt das Jugendstrafrecht?</li>
<li>Wie lauten die wichtigsten Erleichterungen für jugendliche Straftäter?</li>
<li>Kann ein z.B. 30-Jähriger auch ein Verfahren vor dem Jugendgericht bekommen?</li>
<li>Gelten für inhaftierte Jugendliche die gleichen Besuchszeiten wie für erwachsene Untersuchungshäftlinge?</li>
<li>Ist ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen öffentlich?</li>
</ul>
<p>Lesen Sie dazu mehr in einem kurzen Überblick:</p>
<p><strong>Verteidigung von Jugendlichen / jungen Erwachsenen</strong></p>
<p>Den Tageszeitungen und Kriminalstatistiken kann man entnehmen, dass die Jugendkriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Das führt naturgemäß zu einem Ansteigen der Jugendstrafverfahren mit allen damit verbundenen Folgen.</p>
<p>Trotz deutlich milderer Strafgrenzen im Strafgesetzbuch für junge Straftäter kommt es auch bei dieser Personengruppe bei schwereren Straftaten (Drogenhandel, <strong>Raubüberfall</strong>, gewerbsmäßiger Diebstahl etc.) regelmäßig zu Verhängung der Untersuchungshaft. Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind aber deutlich höher als bei erwachsenen Tätern: Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine alterbedingte Unreife zu Gute gehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist.</p>
<p>Wesentlich ist die Zukunftsprognose: Hat der Jugendliche nach seiner allfälligen Enthaftung einen Job oder eine Lehrstelle in Aussicht? Gibt es im Fall von <strong>Drogenmissbrauch </strong>eine Therapiemöglichkeit?</p>
<p>Aber auch die Vergangenheit spielt eine wichtige Rolle: Ist der Jugendliche das erste Mal strafrechtlich auffällig geworden oder wurde er bereits strafrechtlich verurteilt?</p>
<p>Schwierig wird es für die Verteidigung, wenn schwere Straftaten wie Raubüberfall (z.B.: <strong>Handyraub</strong>) verübt wurden oder der Jugendliche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Hier ist es im Regelfall deutlich schwerer, mit den Argumenten für eine Enthaftung bei Gericht durchzudringen.</p>
<p>Bei Schwerverbrechen besteht meistens aufgrund der hohen Strafdrohung keine übermäßige Bereitschaft der Gerichte, einen Verdächtigen zu enthaften. Bei ausländischen Jugendlichen kommt stets das Problem hinzu, dass das Gericht oft befürchtet, der Jugendliche könnte fliehen und in seiner Heimat untertauchen.</p>
<p>Hier bedarf es besonderer Verteidigungsmaßnahmen, die Möglichkeit der Enthaftung gegen Kaution ist z.B. eine davon.</p>
<p>Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für den Strafverteidiger (oder Rechtsanwalt)  ist die Frage, welche der drei Gründe für die U-Haft (Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr und/oder Tatbegehungsgefahr) vom Gericht angenommen wurden.</p>
<p>Im Auge behalten muss man auch die Nebenfolgen eines Strafverfahrens wie z.B. den allfälligen Verlust der Lehrstelle.</p>
<p>Wenn Sie das  Jugendgerichtsgesetz (kurz: JGG) in voller Länge nachlesen wollen dann<a title="Jugendgerichtsgesetz Österreich" href="http://www.strafverteidiger-friis.at/wp-content/uploads/2009/08/DAS-WICHTIGSTE-ZUM-JUGENDSTRAFRECHT.pdf" target="_blank"> KLICKEN SIE HIER</a></p>
<p>Für sonstige Gesetze benutzen Sie das:</p>
<p><a href="http://www.ris.bka.gv.at/" target="_blank">Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (kurz: RIS)</a></p>
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